Die Steuer-ID soll nach einer Übergangszeit die bisherige Steuernummer ersetzen. Jede natürliche Person wird eine Nummer erhalten, die ihr Leben lang gilt. Sie wird künftig ab Geburt verliehen (daher bekommen auch Kleinkinder bereits jetzt eine Steuer-ID), auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht. Bis zum 31.12.2008 soll jeder Bürger ein Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden.
Die Steuer-ID wird elf Ziffern haben. Aus ihr sollen keine Rückschlüsse auf die Person möglich sein. Gespeichert werden: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, ggf. Sterbetag. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Tod der Person gelöscht.
Die ID ist zukünftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Bei Umzug übermittelt die Meldebehörde die neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Telefonische Auskünfte über die ID werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt.
Während einer Übergangszeit ist neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben.
© 2011 FHB Hochschulverwaltung letzte Aktualisierung: 29.05.2008 Autor: [Steffen Kissinger]


