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Inhalt

Aufträge für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung

Wer rückt schon gerne Geld heraus ???

Ob wir wollen oder nicht, so wie wir unsere Sozialversicherungsabgaben - bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil leisten, müssen die Künstler die von unseren Projekten in der FHB beauftragt werden, wie Werbefotografen, Webdesigner - der Katalog der Künstler ist lang - auch Sozialversicherungsabgaben leisten, in diesen Fällen nämlich Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse.

 

Für viele ist die Künstlersozialabgabe bisher kein Begriff gewesen, obwohl eine Vielzahl von Unternehmen hiervon betroffen sind. Betroffen von dieser Abgabenpflicht sind alle Unternehmen, die entweder künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, die regelmäßig Werbung für ihr eigenes Unternehmen machen oder die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten erteilen.

 

Die Künstlersozialkasse bildet für viele Künstler und Musiker die einzige Form der sozialen Absicherung.

 

Wer als Arbeitgeber zum Beispiel selbstständige Grafiker oder Texter beschäftigt, ist per Gesetz verpflichtet, Zahlungen von Beiträgen an die Künstlersozialkasse zu entrichten.

 

Um eine Hausnummer für die zu kalkulierenden Kosten zu haben, ein kleines Beispiel:

 

Clown Carl wird zum Tag der offenen Tür des Projektes „Haus der kleinen Forscher“ eingestellt, denn er hatte das beste Angebot abgegeben. Im Anschluss stellt er seine Rechnung über 550,- €. Nimmt man nun den

Bruttorechnungswert x % Vorgabe der Künstlersozialabgabe erhält man den Betrag für die Künstlersozialkasse

 

Da der %tuale Satz zwischen 3,9% und 5,8% in den letzten Jahren pendelte, wäre es sinnvoll vom Durchschnittswert bei der Projektplanung auszugehen.

 

Diese Zeilen sollen einen Anstoß geben und den Gedanken weitertragen, so dass jeder Fachbereich und jeder Projektverantwortliche der in Zukunft Aufträge vergibt, mit einem künstlerischen Hintergrund auch gleichzeitig ein kleines Finanzbudget in seinen Finanzierungsplan für die Künstlersozialkasse einbaut.

 

Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse finden Sie unter:

 

Informationsschrift Nr. 5 zur Künstlersozialabgabe,

Informationsschrift Nr. 6 zur Künstlersozialabgabe sowie

unter

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/informationsschriftenfuerunternehmenundverwerter.php



© 2011 FH Brandenburg   letzte Aktualisierung:  18.03.2011   Autor: [Schäfer]