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ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1). Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Über das Programm können die Reisekosten nach Reisekostengesetz erstattet werden. Ansprechpartnerin: Heike Wolff
Weitere Informationen finden Sie unter: www.eu.daad.de/sta
Ansprechpartnerin: Heike Wolff
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Partnerhochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Über das Programm können die Reisekosten nach Reisekostengesetz erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.eu.daad.de/stt
Ansprechpartnerin: Heike Wolff
Das ERASMUS-Programm stellt Mittel für Vorbereitende Besuche (Preparatory Visits, PV) zur Verfügung. Damit können Hochschulen Vorbereitungsreisen zu europäischen Partnern durchführen, um neue Kooperationen im Rahmen von ERASMUS anzubahnen.
Möglichkeiten im Rahmen von PV:
- Besuche auf Hochschul-, Fakultäts- und Fachbereichsebene bei künftigen europäischen Hochschulpartnern (auch bei Hochschulen, die noch keine gültige EUC besitzen) zur Vorbereitung von dezentralen ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (SM, ST, IP) oder von zentralen Maßnahmen (Multinationale Projekte, Multinationale Netzwerke und Begleitende Maßnahmen)
- Teilnahme von Hochschulvertretern an Kontaktseminaren im Ausland, die von Nationalen Agenturen organisiert sind.
- Im Rahmen einer Reise können bis zu zwei Teilnahmeländer besucht werden.
Das Programm bietet folgende Leistungen für eine reisende Person für maximal fünf Tage:
- Erstattung von Fahrtkosten sowie der Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
Weitere Informationen finden Sie unter: www.eu.daad.de/pv
Ansprechpartnerin: Heike Wolff
© 2011 FH Brandenburg letzte Aktualisierung: 16.09.2011 Autor: [Webadmin]


