Die Fachhochschule Brandenburg hat sich erfolgreich am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen beteiligt. Das positiv begutachtete Gleichstellungskonzept der FH Brandenburg ist Grundlage für die Förderung durch das BMBF.
Die Fachhochschule Brandenburg fördert mit finanziellen Mitteln des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder Vorhaben ihrer Mitglieder und Angehörigen, sofern diese Vorhaben zur Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen an der Hochschule oder zur Verbesserung einer Vereinbarkeit der Tätigkeit an der Hochschule mit familiären Verpflichtungen beitragen.
Studierende der Fachhochschule Brandenburg haben die Möglichkeit (unabhängig vom BAföG) bei der Gleichstellungsbeauftragten der FH Brandenburg (gba@fh-brandenburg.de) ein Stipendium zu beantragen. Die Förderfähigkeit ist gegeben, wenn Gefahr besteht, dass die Regelstudienzeit aufgrund familiärer Betreuungsverpflichtung für mind. ein minderjähriges Kind oder für einen pflegebedürftigen Erwachsenen oder aufgrund einer plausibel begründeten Härtefalllage überschritten wird. Die Förderdauer kann bis zu 2 Semester betragen. Die Förderhöhe richtet sich nach individueller Bedarfslage und nach der Anzahl der Anträge.
Die Richtlinie der FH Brandenburg zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Professorinnenprogramms mit dem entsprechenden Antragsformular für allgemeine Anträge oder Stipendien sind hier abrufbar.
© 2012 FH Brandenburg letzte Aktualisierung: 17.12.2012 Autor: [Webadmin]


