Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Weiterbildung. Die Dauer der Bildungsfreistellung beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses). Hier finden Sie eine Liste der vom Ministerium zur Bildungsfreistellung anerkannten Weiterbildungsangebote.
© 2011 FH Brandenburg letzte Aktualisierung: 06.05.2011 Autor: [Webadmin]


