Sie haben bereits an einer Hochschule in Deutschland studiert oder eine Ausbildung und/oder Aufstiegsfortbildung absolviert und möchten sich die dort erbrachten Leistungen auf einen Studiengang der Fachhochschule Brandenburg anerkennen lassen?
Eine Anrechnung von Leistungen bzw. Kompetenzen auf Studiengänge der Fachhochschule Brandenburg, die an anderen Hochschulen aber auch in beruflichen Ausbildungen und Aufstiegsfortbildungen erworben wurden, ist grundsätzlich auf Antrag möglich. Damit folgt die Fachhochschule Brandenburg den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz.
Werden Leistungen anderer Hochschulen sowie aus Ausbildungen und/oder Aufstiegsfortbildungen in Inhalt, Niveau und Zeitumfang durch den jeweiligen Prüfungsausschuss der Fachhochschule Brandenburg als gleichwertig eingeschätzt, ist eine Anerkennung auf Studienmodule von Studiengängen der Fachhochschule Brandenburg möglich.
Ein vollständiger Antrag auf Anerkennung von Leistungen besteht aus dem ausgefüllten Antrag, den beglaubigten Zeugnissen, aus denen Leistungen anerkannt werden sollen, sowie den dazugehörigen Inhaltsangaben.
Auf der Titelseite des Antrags tragen Sie bitte ein,
• auf welchen Studiengang der Fachhochschule Brandenburg Ihre Leistungen anerkannt werden sollen,
• Ihre Kontaktdaten,
• Ihre Matrikelnummer der Fachhochschule Brandenburg (soweit schon vorhanden),
• den oder die Namen der Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Institutionen, an der Sie die Leistungen, die anerkannt werden sollen, bereits erbracht haben,
• bisherige Abschlüsse (Studienabschlüsse, Berufsabschlüsse, Abschlüsse von Weiterbildungen etc.).
Auf der 2. Seite muss der Antrag durch Sie unterschrieben werden.
Für Fragen stehen Ihnen Anerkennungs-FAQs zur Verfügung!
Weitere Fragen beantwortet gern:
Eva Friedrich
Tel. 03381 - 327 365
Mail: eva.friedrich@fh-brandenburg.de
© 2012 FH Brandenburg letzte Aktualisierung: 17.12.2012 Autor: [Webadmin]


