Zur Aufnahme eines Studiums finden grundsätzlich zwei Verfahren an der Hochschule Anwendung:
Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die Immatrikulation direkt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen an der Hochschule.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt. Nach Eingang aller Bewerbungen erfolgt ein Auswahlverfahren, in dem die verfügbaren Plätze verteilt werden. Wenn nicht alle Studienplätze angenommen werden, findet ein Nachrückverfahren statt. Hierüber können Studieninteressierte eine Zulassung erhalten, die zunächst abgelehnt wurden.
Beiden Vorgängen liegen unterschiedliche Fristen zugrunde, die es zu beachten gilt. Zudem ist die Bewerbung an der Fachhochschule Brandenburg nur auf digitalem Weg möglich:
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Generell werden verschiedene Unterlagen zur Einschreibung benötigt. Vorzulegen sind:
© 2012 FH Brandenburg letzte Aktualisierung: 18.12.2012 Autor: [Katharina Leipnitz]


