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Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt zu jedem Wintersemester über zwei unterschiedliche Verfahren:
Die Immatrikulation - auch Einschreibung genannt - wird bei zulassungsfreien Studiengängen durchgeführt. Mit diesem Vorgang erhält man nach Abgabe der vollständigen Bewerberanträge seinen Studienplatz und ist Mitglied unserer Hochschule.
Das Bewerbungsverfahren - die Bewerbung zum Studium - findet Anwendung bei zulassungsbe-schränkten Studiengängen. Die Bewerber nehmen an einem Auswahlverfahren teil, nach dem die Verteilung der verfügbaren Studienplätze erfolgt. Werden nicht alle Studienplätze angenommen, findet ein Nachrückeverfahren statt. Durch das Nachrückverfahren können so die Bewerber eine Zulassung erhalten, die zunächst abgelehnt wurden.
Beiden Vorgängen liegen unterschiedliche Fristen zugrunde, die es zu beachten gilt. Zudem ist die Bewerbung an der FH Brandenburg nur auf digitalem Weg möglich:
Hinweis:
Ausländische Studierende bewerben sich bitte über Uni-Assist (www.uni-assist.de).
Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie auf unsere Seite Beratung & Information.
Generell werden verschiedene Unterlagen zur Einschreibung benötigt. Vorzulegen sind:
© 2011 FH Brandenburg letzte Aktualisierung: 17.07.2011 Autor: [Katharina Leipnitz]


