Interner Bereich
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für Evakuierungshelfer keine eigene Publikation erstellt. Rechtsgrundlage ist §10 des Arbeitsschutzgesetzes.
Nach §10 I ArbSchG hat der Arbeitgeber "... entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. [...] Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind." Nach §10 II ArbSchG hat "[d]er Arbeitgeber .. diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen."
Die Hochschule hat hierzu Evakuierungshelfer benannt, die im Rahmen einer Evakuierung koordinierend tätig werden und eine Rückmeldung geben ob ein Bereich der Hochschule evakuiert ist.
Die Evakuierungshelfer sind intern unter der E-Mailadresse evakuierungshelfer(at)th-brandenburg.de erreichbar.
Die Evakuierungshelfer der Hochschule bekommen folgende Ausstattung
Die Bestellung zur Evakuierungshelferin oder zum Evakuierungshelfer erfolgt schriftlich mit einer Bestellungsurkunde nach vorheriger Unterweisung.
Eine Übersicht der Evakuierungshelfer nach Gebäuden und Bereich finden hier.