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Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen und Bewerber/innen in die Hochschule, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt aber auch alle anderen Beschäftigten bei Anträgen auf Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und deren Grad (Schwerbehindertenausweis) sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.
Sofern Sie (noch) nicht Mitarbeiter der Fachhochschule Brandenburg, aber an einer Beschäftigung interessiert sind, wenn Sie sich insbesondere auf eine Stellenausschreibung bewerben wollen, steht Ihnen die Schwerbehindertenvertretung gleichfalls schon im Vorfeld zur Verfügung.
Ansprechpartner / Kontaktformular
Klaus Radtke, WWZ Raum 331 (3. OG), tel: 03381 / 355 - 137
Sprechzeit jederzeit, ggf. nach Vereinbarung
SchwbV@fh-brandenburg.de, radtke@fh-brandenburg.de
Stellvertreter: Dirk Heinrich, WWZ Raum 14 (EG), tel: 03381 / 355 - 514
SchwbV@fh-brandenburg.de, dheinric@fh-brandenburg.de
Schwerbehindertenrecht
Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG)
Schwerbehindertenrichtlinien des Landes Brandenburg (SchwbRL)
Links
Landesamt für Soziales und Versorgung
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
© 2012 FH Brandenburg letzte Aktualisierung: 30.01.2012 Autor: [Radtke]


