| Vorpraktikum |
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Hinweise
für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau im Fachbereich Technik
Es ist ein Vorpraktikum über einen Zeitraum von insgesamt
zwölf Wochen zu leisten.
Das Vorpraktikum soll den Studierenden
vor Aufnahme des Studiums durch praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen
Einrichtungen einen ersten Einblick in die Berufspraxis ermöglichen. Es
kommen insbesondere Industrie- und Gewerbeunternehmen oder
Forschungseinrichtungen in Betracht. Die Bewerbung für einen
Praktikumsplatz erfolgt selbständig.
Der Nachweis ist
spätestens zu Beginn der Praxisphase (betreutes Praxissemester) vorzulegen
(muß also nicht unbedingt bei der Immatrikulation geführt werden)
und wird durch einen |
| Tätigkeitsbericht der Praktikanten |
erbracht (ca. 1
Seite DIN A 4). Dieser Bericht ist vom verantwortlichen Betreuer des
Betriebes zu bestätigen und abzuzeichnen.
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| Empfehlungen zum
Inhalt des Vorpraktikums |
Verteilung |
| 1. |
Grundausbildung Metall I
(handwerkliche Fertigkeiten: Feilen, Sägen, Biegen usw.) |
zirka vier
Wochen |
| 2. |
Grundausbildung Metall II
(maschinenbautechnische Fertigkeiten: Drehen, Bohren, Fräsen usw. ) |
zirka vier
Wochen |
| 3. |
Qualitätskontrolle
(Messen und Prüfen geometrischer bzw. physikalischer
Größen) |
zirka vier
Wochen |
Auf Antrag
wird Studienbewerbern die abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen
Beruf oder eine als gleichwertig zu betrachtende Ausbildung oder
Berufserfahrung als Vorpraxis anerkannt. Der Nachweis ist durch die Vorlage
einer amtlich beglaubigten Abschrift oder des Originals zu führen.
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Die Hinweise
haben zur Grundlage die
Studien- und Prüfungsordnung für den
Bachelor-Studiengang Maschinenbau
und die
Vorläufige
Rahmenordnung für das praktische Studiensemester und vorläufige
Vorpraktikumsordnung (VPO) der Fachhochschule Brandenburg vom 16. Februar
1995 (Seite 126 und 127)
Über die Anerkennung der
Vorpraxis entscheidet der vom Dekan bestellte Praxisbeauftragte mit der
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