Vorpraktikum
Hinweise für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau im Fachbereich Technik

Es ist ein Vorpraktikum über einen Zeitraum von insgesamt zwölf Wochen zu leisten.

Das Vorpraktikum soll den Studierenden vor Aufnahme des Studiums durch praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen einen ersten Einblick in die Berufspraxis ermöglichen. Es kommen insbesondere Industrie- und Gewerbeunternehmen oder Forschungseinrichtungen in Betracht. Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz erfolgt selbständig.

Der Nachweis ist spätestens zu Beginn der Praxisphase (betreutes Praxissemester) vorzulegen (muß also nicht unbedingt bei der Immatrikulation geführt werden) und wird durch einen
Tätigkeitsbericht der Praktikanten
erbracht (ca. 1 Seite DIN A 4). Dieser Bericht ist vom verantwortlichen Betreuer des Betriebes zu bestätigen und abzuzeichnen.


Empfehlungen zum Inhalt des Vorpraktikums Verteilung
1. Grundausbildung Metall I (handwerkliche Fertigkeiten: Feilen, Sägen, Biegen usw.) zirka vier Wochen
2. Grundausbildung Metall II (maschinenbautechnische Fertigkeiten: Drehen, Bohren, Fräsen usw. ) zirka vier Wochen
3. Qualitätskontrolle (Messen und Prüfen geometrischer bzw. physikalischer Größen) zirka vier Wochen

Auf Antrag wird Studienbewerbern die abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf oder eine als gleichwertig zu betrachtende Ausbildung oder Berufserfahrung als Vorpraxis anerkannt. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer amtlich beglaubigten Abschrift oder des Originals zu führen.

Die Hinweise haben zur Grundlage die

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau

und die

Vorläufige Rahmenordnung für das praktische Studiensemester und vorläufige Vorpraktikumsordnung (VPO) der Fachhochschule Brandenburg vom 16. Februar 1995 (Seite 126 und 127)


Über die Anerkennung der Vorpraxis entscheidet der vom Dekan bestellte Praxisbeauftragte mit der


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