| Vorpraktikum |
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Hinweise für den
Bachelor-Studiengang Maschinenbau im Fachbereich Technik
Es ist ein
Vorpraktikum über einen Zeitraum von insgesamt zwölf Wochen zu
leisten.
Das Vorpraktikum soll den Studierenden vor Aufnahme des
Studiums durch praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen
einen ersten Einblick in die Berufspraxis ermöglichen. Es kommen
insbesondere Industrie- und Gewerbeunternehmen oder Forschungseinrichtungen in
Betracht. Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz erfolgt
selbständig.
Der Nachweis ist spätestens zu Beginn der
Praxisphase (betreutes Praxissemester) vorzulegen (muß also nicht
unbedingt bei der Immatrikulation geführt werden) und wird durch einen
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| Tätigkeitsbericht der
Praktikanten |
erbracht (ca. 1 Seite DIN A 4).
Dieser Bericht ist vom verantwortlichen Betreuer des Betriebes zu
bestätigen und abzuzeichnen.
Empfehlungen zum Inhalt
des Vorpraktikums |
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Verteilung |
| 1. |
Grundausbildung Metall I (handwerkliche
Fertigkeiten: Feilen, Sägen, Biegen usw.) |
zirka vier Wochen |
| 2. |
Grundausbildung Metall II
(maschinenbautechnische Fertigkeiten: Drehen, Bohren, Fräsen usw. ) |
zirka vier Wochen |
| 3. |
Qualitätskontrolle (Messen und
Prüfen geometrischer bzw. physikalischer Größen) |
zirka vier Wochen |
Auf Antrag wird
Studienbewerbern die abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen
Beruf oder eine als gleichwertig zu betrachtende Ausbildung oder
Berufserfahrung als Vorpraxis anerkannt. Der Nachweis ist durch die Vorlage
einer amtlich beglaubigten Abschrift oder des Originals zu führen.
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Die Hinweise haben zur Grundlage
die
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang
Maschinenbau
und die
Vorläufige
Rahmenordnung für das praktische Studiensemester und vorläufige
Vorpraktikumsordnung (VPO) der Fachhochschule Brandenburg vom 16. Februar
1995 (Seite 126 und 127)
Über die Anerkennung der
Vorpraxis entscheidet der vom Dekan bestellte Praxisbeauftragte mit der
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