Vorpraktikum
Hinweise für den Mechatronik/Automatisierungssysteme (B.Eng.) -
Studienrichtung Mechatronik im Fachbereich Technik


Es ist ein Vorpraktikum über einen Zeitraum von insgesamt acht Wochen zu leisten.

Das Vorpraktikum soll den Studierenden vor Aufnahme des Studiums durch praktische Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen einen ersten Einblick in die Berufspraxis ermöglichen. Es kommen insbesondere Industrie- und Gewerbeunternehmen oder Forschungseinrichtungen in Betracht. Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz erfolgt selbständig.

Der Nachweis ist spätestens zu Beginn der Praxisphase (betreutes Praxissemester) vorzulegen (muß also nicht unbedingt bei der Immatrikulation geführt werden, spätestens aber nach Ende des vierten Semesters) und wird durch einen
Tätigkeitsbericht der Praktikanten
erbracht (ca. 1 Seite DIN A 4). Dieser Bericht ist vom verantwortlichen Betreuer des Betriebes zu bestätigen und abzuzeichnen.


Empfehlungen zum Inhalt des Vorpraktikums
Verteilung
1. Grundausbildung Metall
(Grundlagen der Metallbearbeitung, Fertigungstechnik und der Fügetechnik)
zirka vier Wochen
2. Grundausbildung Elektrik/Elektronik
(Grundlagen elektrischer Systeme und Anlagen, elektronischer Schaltungen und Anlagen)
zirka vier Wochen

Abweichende Inhalte können nach Rücksprache mit dem Praxisbeauftragten genehmigt werden. Auf Antrag wird Studienbewerbern die abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf oder eine als gleichwertig zu betrachtende Ausbildung oder Berufserfahrung als Vorpraxis anerkannt. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer amtlich beglaubigten Abschrift oder des Originals zu führen.

Die Hinweise haben zur Grundlage die

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang BMTAT

und die

Vorläufige Rahmenordnung für das praktische Studiensemester und vorläufige Vorpraktikumsordnung (VPO) der Fachhochschule Brandenburg vom 16. Februar 1995 (Seite 126 und 127)


Über die Anerkennung der Vorpraxis entscheidet der vom Dekan bestellte Praxisbeauftragte.



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