Fachhochschule Brandenburg 
 

Arbeitshinweise

Referate und schriftliche Arbeiten

Prof. Dr. Joachim Tanski

Inhaltsübersicht:

Allgemeines

Referate

Bachelorarbeiten

Masterarbeiten

Häufig gestellte Fragen



Allgemeines

Die nachfolgenden Arbeitshinweise gelten für alle schriftlichen Arbeiten (partiell auch für mündliche Vorträge), die in einer meiner Lehrveranstaltungen als Prüfung zu erbringen sind.
Ergänzend sollte das Buch von Theisen, "Wissenschaftliches Arbeiten", in der jeweils neuesten Auflage herangezogen werden. Subsidiär sind an der FHB kursiende Papiere (z.B. zur Gestaltung des Deckblattes, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) heranzuziehen.

Referate

Als Leistungsnachweis sind in einigen Fächern Referate zugelassen. In diesen Referaten soll der Student eine praxisnahe Fragestellung bzw. Problembearbeitung, deren Beantwortung sich nicht unmittelbar aus Lehrbüchern ableiten / abschreiben läßt, beantworten. Das Thema ist so zu wählen, daß in angemessener Zeit ein spezifisches Problem mit wissenschaftlicher Genauigkeit bearbeitet werden kann. Das Thema soll seinem Grundgedanken entsprechend in Form eines Kurzgutachtens, eines Aufsatzes oder einer pointierten Rede bearbeitet werden.

Das Thema schlägt der Student vor, oder er wählt aus der Liste der Referatideen aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, rechtzeitig eingeholt werden. 

Bewertet werden sowohl die persönliche Präsentation des Vortrags  (ca. 20 Min., max..30 Min.) vor dem Auditorium als auch die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen Präsentation stützt sich die Beurteilung auf

Die schriftliche Fassung (ca. 25.000 Zeichen <einschließlich Leerzeichen> je nach Thema, einzeilig geschrieben) soll die persönliche Präsentation dokumentieren und kann um zusätzliche Elemente (z.B. weitergehende Beispiele, Beweise für formelmäßige Darstellungen) ergänzt werden; bewertet wird hier in Anlehnung an die Kritierien einer Diplom-/Bechelor-/Masterarbeit.
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der beiden Einzelnoten, sofern in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend" erzielt wird; ist ein Teil mit "mangelhaft" benotet, so ist auch die Gesamtbewertung "mangelhaft". Auf dem Leistungsschein wird nur die Gesamtbewertung angegeben.
Die Schriftfassung ist am Tag des mündlichen Vortrags abzugeben (eine Dateifassung <sowohl der Ausarbeitung als auch des Vortrags> ist bis zum Tag des Vortrags entweder per Mail oder auf Datenträger einzureichen, allein jedoch unzulässig); der Schriftfassung ist eine Zusammenstellung <ggf. in gesondertem Ordner> der benutzten Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen etc. beizufügen (diese Materialien können bis zu drei Monaten nach der Bekanntgabe der Note wieder abgeholt werden).  Sollte es notwendig sein, die  Schriftfassung zu überarbeiten, so muss dieses innerhalb von drei Monaten erfolgen;  eine  in diesem  Zeitraum nicht erneut  eingereichte  Arbeit wird mit  "5" benotet.

Bachelorarbeiten

Für die Anfertigung einer Bachelorarbeit schlägt der Student ein Thema unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. § 20 Abs. 1 RPO-FHB und § 27 Abs. 1 BO-BWL-FHB vor, oder er sucht sich eines aus der Liste der Bachelorarbeitsideen aus. Wenn nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart  ist, soll die Bachelorarbeit (in diesem Fachgebiet) mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden (und nicht praktischer Fertigkeiten) bearbeitet werden (§ 27 Abs. 1 S. 4 BO-BWL-FHB).

Hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Anforderungen gelten die allgemeingültigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten. Diese findet man beispielsweise in einschlägigen Büchern zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen: Wissenschaftliches Arbieten, oder Brauner / Vollmer: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten), durch Beobachtung wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder durch Richtlinien, die sich u.a. im Internet finden.

Ergänzend ist der Arbeit eine Zusammenfassung / Summery in deutscher und englischer Sprache im Umfang von jeweils.(bis zu) einer DIN A 4-Seite beizufügen. Auf dieser Seite sollen Zielsetzung und Ergebnisse kurz aber anschaulich dargestellt werden.

Umfang der Bachelorarbeit: 20 Seiten (max. 25 Seiten) bei einzeiliger Schreibweise/12 Pkt. Arial.

Bewertung:

Die fertige Bachelorarbeit ist im im Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondert einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten Aufsätze, Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc. sowie ein Datenträger mit der gesamten Bachelorarbeitarbeit Word- und pdf-Format). Die Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal drei Monaten nach Verteidigung der Bachelorarbeit abgeholt werden.

Das Kolloquium: dient der Verteidigung der Arbeit. In einem wissenschaftlichen Streitgespräch werden dabei die Thesen der Arbeit diskutiert. Ansonsten wird auf § 27 Abs. 4 BO-BWL-FHB verwiesen.

Masterarbeiten

Für die Masterarbeit gilt zunächst grundsätzlich das für die Bachelorarbeit gesagte mit den folgenden Abweichungen:

Das Diplomandenkolloquium dient der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungswegen bei Problemen im Zusammenhang mit der Anfertigung von Diplomarbeiten. Weiterhin werden methodische Unterstützungen angeboten. Teilergebnisse werden gemeinsam diskutiert.


Häufig gestellte Fragen

Schriftliche Arbeiten, allgemein

NN

  


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Last update 18.1.2010