Fachhochschule Brandenburg
Arbeitshinweise
Referate und schriftliche Arbeiten
Prof. Dr. Joachim Tanski
Inhaltsübersicht:
Allgemeines
Referate
Bachelorarbeiten
Masterarbeiten
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Die nachfolgenden Arbeitshinweise gelten für alle schriftlichen
Arbeiten (partiell auch für mündliche Vorträge), die in
einer meiner Lehrveranstaltungen als Prüfung zu erbringen sind.
Ergänzend sollte das Buch von Theisen, "Wissenschaftliches
Arbeiten", in der jeweils neuesten Auflage herangezogen werden.
Subsidiär sind an der FHB kursiende Papiere (z.B. zur Gestaltung
des Deckblattes, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung)
heranzuziehen.
Referate
Als Leistungsnachweis sind in einigen Fächern Referate
zugelassen.
In diesen Referaten soll der Student eine praxisnahe Fragestellung bzw.
Problembearbeitung, deren Beantwortung sich nicht unmittelbar aus
Lehrbüchern
ableiten / abschreiben läßt, beantworten. Das Thema ist so
zu
wählen, daß in angemessener Zeit ein spezifisches Problem
mit
wissenschaftlicher Genauigkeit bearbeitet werden kann. Das Thema soll
seinem
Grundgedanken entsprechend in Form eines Kurzgutachtens, eines
Aufsatzes oder einer
pointierten
Rede bearbeitet werden.
Das Thema schlägt der Student vor, oder er wählt aus der
Liste der Referatideen
aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende
Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, rechtzeitig eingeholt
werden.
Bewertet werden sowohl die persönliche Präsentation des
Vortrags (ca. 20 Min., max..30 Min.) vor dem Auditorium als auch
die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen
Präsentation stützt
sich die Beurteilung auf
- die Rhetorik,
- die Überzeugungskraft des Vortrags,
- den Umfang der individuellen Behandlung des Themas (Vermeidung
der ausschließlichen Wiedergabe von Literaturstellen,
Präsentation von eigenen Sichtweisen, Ideen und Meinungen),
- die äußere Form der Darstellung,
- die Sicherheit in der Diskussion und
- selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte.
Die schriftliche Fassung (ca. 25.000 Zeichen
<einschließlich Leerzeichen> je nach Thema, einzeilig
geschrieben) soll die persönliche Präsentation dokumentieren
und kann um zusätzliche Elemente (z.B. weitergehende Beispiele,
Beweise für formelmäßige Darstellungen) ergänzt
werden; bewertet wird hier in Anlehnung an die Kritierien einer
Diplom-/Bechelor-/Masterarbeit.
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der
beiden Einzelnoten, sofern in beiden Teilen mindestens ein
"ausreichend" erzielt wird; ist ein Teil mit "mangelhaft" benotet, so
ist auch die Gesamtbewertung "mangelhaft". Auf dem Leistungsschein wird
nur die Gesamtbewertung angegeben.
Die Schriftfassung ist am Tag des mündlichen Vortrags abzugeben
(eine Dateifassung <sowohl der Ausarbeitung als auch des
Vortrags> ist bis zum Tag des Vortrags entweder per Mail oder auf
Datenträger einzureichen, allein jedoch unzulässig); der
Schriftfassung ist eine Zusammenstellung <ggf. in gesondertem
Ordner> der benutzten Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen
etc. beizufügen (diese Materialien können bis zu drei Monaten
nach der Bekanntgabe der Note wieder abgeholt werden). Sollte es
notwendig sein, die Schriftfassung zu überarbeiten, so muss
dieses innerhalb von drei Monaten erfolgen; eine in
diesem Zeitraum nicht erneut eingereichte Arbeit wird
mit "5" benotet.
Bachelorarbeiten
Für die Anfertigung einer Bachelorarbeit schlägt der Student
ein Thema unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. § 20
Abs. 1 RPO-FHB und § 27 Abs. 1 BO-BWL-FHB vor, oder er sucht sich
eines aus der Liste der Bachelorarbeitsideen
aus. Wenn nicht ausdrücklich etwas abweichendes
vereinbart ist, soll die Bachelorarbeit (in diesem Fachgebiet)
mit Hilfe
wissenschaftlicher Methoden (und nicht praktischer Fertigkeiten)
bearbeitet werden (§ 27 Abs. 1 S. 4 BO-BWL-FHB).
Hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Anforderungen gelten die
allgemeingültigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten.
Diese findet man beispielsweise in einschlägigen Büchern zur
Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen:
Wissenschaftliches Arbieten, oder Brauner /
Vollmer: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten),
durch Beobachtung wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder
durch
Richtlinien,
die sich u.a. im Internet finden.
Ergänzend ist der Arbeit eine Zusammenfassung / Summery in
deutscher und englischer Sprache im Umfang von jeweils.(bis zu) einer
DIN A 4-Seite beizufügen. Auf dieser Seite sollen Zielsetzung und
Ergebnisse kurz
aber anschaulich dargestellt werden.
Umfang der Bachelorarbeit: 20 Seiten (max. 25 Seiten) bei
einzeiliger Schreibweise/12 Pkt. Arial.
Bewertung:
- inhaltliche Richtigkeit
- Vollständigkeit (im möglichen Rahmen einer
Bachelorarbeit und gegebener Themeneingrenzungen)
- Aktualität der Ausführungen
- Prägnanz der Darstellung (u.a. Vermeidung langer
Einleitungen, Erläuterung fachlichen Allgemeinwissens)
- Berücksichtigung eigener Ideen/Vorstellungen sowie
kritischer Überlegungen und Entwicklung einer
Problemlösung(sidee)
- ausreichende literarische Fundierung durch zitierfähige (!)
Literatur
- ausgewogene Berücksichtigung von Büchern,
Fachzeitschriften und ggf. Urteilenm (sowie Vermeidung allgemeiner
Internetquellen)
- sprachliche Korrektheit (Rechtschreibung, Zeichensetzung usw.)
Die fertige Bachelorarbeit ist im im
Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondert
einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten
Aufsätze, Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc.
sowie ein Datenträger mit der gesamten Bachelorarbeitarbeit Word-
und pdf-Format). Die
Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal
drei Monaten nach Verteidigung der Bachelorarbeit abgeholt werden.
Das Kolloquium: dient der Verteidigung der Arbeit. In einem
wissenschaftlichen Streitgespräch werden dabei die Thesen der
Arbeit diskutiert. Ansonsten wird auf § 27 Abs. 4 BO-BWL-FHB
verwiesen.
Masterarbeiten
Für die Masterarbeit gilt zunächst grundsätzlich das
für die Bachelorarbeit gesagte mit den folgenden Abweichungen:
Das Diplomandenkolloquium dient der gemeinsamen Erarbeitung von
Lösungswegen bei Problemen im Zusammenhang mit der Anfertigung von
Diplomarbeiten. Weiterhin werden methodische Unterstützungen
angeboten. Teilergebnisse werden gemeinsam diskutiert.
Häufig gestellte Fragen
Schriftliche Arbeiten, allgemein
-
Für wen sollen die
Arbeiten verständlich sein?
Sie wenden sich mit Ihrer Arbeit grundsätzlich an ein
Fachpublikum. An das dort vorhandene Vorverständnis ist die Arbeit
anzupassen. Bei einem Referat vor Studenten des 4. Semesters
können also Lehrinhalte der ersten drei Semester als bekannt
vorausgesetzt werden. Mit Abschlussarbeiten wenden Sie sich sowohl an
spezialisierte Hochschullehrer als auch an potentielle Arbeitgeber, so
dass Sie von einem weitreichenden Vorverständnis ausgehen
können. Ausschweifende Erläuterungen von Grundlagen sind
damit überflüssig.
NN
Zurück zum Fachgebiet / Zur Homepage der Fachhochschule
Last update 18.1.2010