Business Taxation and Auditing
Einordnung des Spezialisierungsmoduls
Zielsetzung und Inhalt des Faches
Voraussetzungen für das Studium dieses Faches
Aus allen angebotenen Spezialisierungsfächern des
Bachelorstudiums gem. der Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft
im Fachbereich Wirtschaft muss der Student zwei Spezialisierungsfächer im
Umfang von jeweils 8 (je 4 im 4. und 5. Semester) SWS auswählen. Dieses Fach
ist ein entsprechendes Angebot der Fachhochschule Brandenburg im Rahmen des
Bachelorstudiums. Außerdem ist dieses Spezialisierungsfach im Ganzen oder in -
sinnvoll zusammengestellten - Teilen für die Weiterbildung geeignet. Im 4. Sem.
läuft diese Lehrveranstaltung unter dem Modulnamen „Betriebswirtschaftliche
Steuerlehre und Prüfungswesen“ und wird im 5. Sem. unter dem Modulnamen
„Steuerplanung“ fortgesetzt.
Bei jeder
Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr kommt der Mensch als Unternehmer
genauso wie als Privatperson mit der Steuer in Berührung. Die Steuer beeinflusst
weitgehend unser Tun und Handeln, täglich müssen Entscheidungen getroffen
werden, bei denen steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Jeder Betriebswirt
soll daher mindestens ein Grundwissen über die Besteuerung besitzen. Mit diesem
Vertiefungsfach wird dieses bereits im Grundstudium erworbene Grundwissen ergänzt
und ausgebaut. Damit wird der zukünftige Betriebswirt darauf vorbereitet, sich
in der Praxis auf dem Gebiet des Rechnungs- und Steuerwesens sicher zu bewegen,
und in die Lage versetzt, auch komplexere Problemstellungen unter Anwendung
wissenschaftlicher Methoden zu lösen.
Bei der curricularen
Gestaltung dieses Vertiefungsfaches wird davon ausgegangen, dass der Student
einen Beruf anstrebt, der (u.a.) einen starken steuerlichen Bezug hat. Dabei
wird nicht nur an den späteren Beruf des Steuerberaters und ggf.
Wirtschaftsprüfers gedacht, sondern ebenso werden die Anforderungen an eine
Führungskraft in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Steuerabteilung oder
Interne Revision berücksichtigt. Aus diesem Grund sollen in diesen
Lehrveranstaltungen auch die Grundlagen für die Vorbereitung zur Ablegung der
Berufsexamina des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder des Certified
Internal Auditor (CIA) in seiner deutschen Fassung gelegt werden.
Unter das Steuerrecht
fällt das Recht der einzelnen Steuerarten, das externe Rechnungswesen (insbes.
die Steuerbilanzen), das Verfahrensrecht, das internationale Steuerrecht und
das Steuerstrafrecht.
Die
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre beschäftigt sich weitergehend mit den
Entscheidungen im Unternehmen (Betriebswirtschaftliche Steuerpolitik) und den
Einflüssen der Besteuerung auf die Unternehmen (Steuerwirkungsanalyse).
Auf dem Gebiet der Unternehmensprüfung
wird den Studenten das notwendige Werkzeug in die Hand gegeben, selbständig den
Jahresabschluss auf der Basis der sich ständig ändernden Gesetzgebung und
Rechtsprechung zu prüfen. Dabei wird nicht nur das deutsche Handelsrecht
gelehrt, auch die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (insbes. IAS,
US-GAAP) sowie das Europarecht finden Beachtung. Weitere Schwerpunkte sind die
Interne Revision und die steuerliche Betriebsprüfung.
Für
das Studium auch dieses Spezialisierungsmoduls bestehen keine formellen
Voraussetzungen. Der Abschluss des Studiums bis einschließlich des 3. Semesters
ist zwar sinnvoll und dringendst anzuraten, jedoch nicht zwingend für den
Beginn dieses Moduls.
Unabhängig von formellen
Voraussetzungen sollte jedoch beachtet werden, dass ein Studium dieses Faches
eine Reihe materieller Voraussetzungen hat, bzw. dass für dieses Fach bestimmte
Kenntnisse und Fertigkeiten von besonderer Bedeutung sind. zunächst sind die fachlichen
Voraussetzungen zu erwähnen. Auf den Modulen der Vorsemester wird im
Spezialisierungsmodul "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und
Prüfungswesen" mit unterschiedlicher Intensität aufgebaut. Besondere
Bedeutung als Studienvoraussetzungen haben - neben der Allg. BWL - die Fächer
auf
denen dieses Vertiefungsfach aufbaut.
Voraussetzung für die (fast)
alle Unternehmen treffende Gewinnermittlung ist der handels- und
steuerrechtliche Jahresabschluss. Die Grundlagen dafür werden bereits im 1.
und 3. Semester vermittelt. Gute Prüfungsergebnisse in diesem Fach und ein leichter
Umgang mit den Essentials der Buchführung und des Jahresabschlusses sind
deshalb eine wesentliche Startvoraussetzung für dieses Vertiefungsfach.
Zum Verständnis des Steuerrechts
sind gute Kenntnisse des Wirtschaftsrechts unerlässlich.
So kann beispielsweise ein Fall aus dem Umwandlungssteuerrecht nicht adäquat
bearbeitet werden, wenn Kenntnisse des Umwandlungsrechtes fehlen, wobei das
Umwandlungsrecht selbst wiederum nicht ohne das Handelsrecht, insbesondere das
Gesellschaftsrecht, zu verstehen ist. Die Rechtsausbildung richtet sich nach
einer Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer und den Prüfungsgebieten des
Wirtschaftsprüferexamens.
Da nur ein begrenzter
Zeitrahmen zur Verfügung steht, muss der Student fehlende Intensitäten auf dem
Rechtsgebiet durch ein Eigenstudium ergänzen. Um dies auch zu erleichtern wird
hier ein Untermodul "Juristische Methodenlehre" angeboten.
Neben die fachlichen Voraussetzungen
treten ergänzend noch einige allgemeineVoraussetzungen.
Hierzu kann insgesamt auf die vom Arbeitskreis "Steuern und Revision"
aufgestellten Anforderungen verwiesen werden (vgl. Schöck: Allgemeine
Anforderungen an die akademische Ausbildung der Wirtschaftswissenschaftler. In:
WiSt 7/1983, S. 377 - 378).
In
diesem Spezialisierungsmodul werden die folgenden Pflichtvorlesungen angeboten:
4. Semester (SS)
Im
Mittelpunkt des ersten Teils dieser Lehrveranstaltung steht die Einordnung der
Besteuerung in die betrieblichen Prozesse und die daraus resultierenden Interdependenzen.
Es wird gezeigt, wie die Besteuerung die betriebliche Zielerreichung
determiniert. Im Einzelnen werden u.a. behandelt: Einführung in die
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Beeinflussung unternehmerischer
Entscheidungen durch die Besteuerung, Organisation steuerrelevanter
Entscheidungen, Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Im zweiten
Teil werden zentrale unternehmerische Entscheidungssituationen unter Einfluss
der Besteuerung betrachtet. Neben den konstitutiven Entscheidungen
(Unternehmensgründung, Standortwahl, etc.) werden die laufenden Entscheidungen
(Investitionen, Finanzierung, etc.) und die Entscheidungen bei
Unternehmensaufgabe (Verkauf, Vererbung, etc.) behandelt. Ein weiterer,
zentraler Schwerpunkt werden Entscheidungen zur Steuerbilanzpolitik sein.
Diese
Lehrveranstaltung behandelt die Grundlagen des Betriebswirtschaftlichen
Prüfungswesens. Nach einer Einführung werden die Zweige externe Prüfung (Wirtschaftsprüfung,
Betriebsprüfung) und interne Prüfung mit ihren wesentlichen Merkmalen und
Eigenheiten dargestellt. Die Prüfungstechnik (u.a. Stichprobenverfahren,
Risikoanalyse) bildet den Abschluss dieser Lehrveranstaltung.
5. Semester (WS)
Dieses
Seminar dient dem Vertiefen und Erweitern des erlernten Stoffes im Rahmen von
Projektarbeiten entsprechend der Prüfungsordnung.
In
diesem Seminar wird der erlernte Stoff durch Übungen und Fallstudien vertieft
und praxisbezogen erweitert. Weiterhin steht diese Übung insbesondere zur
Präsentation von Referaten und Projektarbeiten sowie zu deren inhaltlicher
Diskussion zur Verfügung
Behandelt
werden u.a. Fragen kleinerer Unternehmen und von Personengesellschaften (OHG,
stille Gesellschaft u.a.) mit Themen wie Ergänzungsbilanzen und
Einnahmen-Überschussrechnung. Weiterhin werden bereits in anderen Modulen
angesprochen Sachverhalte vertieft. Einen besonderen Raum nimmt in diesem Modul
das gesamte Gebiet der Rechtsdurchsetzung (einschließlich außergerichtlichem
und gerichtlichem Rechtsbehelf einschließlich AdV)
ein. In einem Exkurs wird die juristische Methodenlehre erläutert.
6. Semester (SS)
Das letzte Semester wird von der Erstellung der
Bachelorarbeit dominiert.
In
diesem Vertiefungsfach werden alle gem. Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen
angeboten:
Pflichtprüfungen
In
diesen Referaten soll der Student eine praxisnahe Fragestellung bzw.
Problembearbeitung, deren Beantwortung sich nicht unmittelbar aus Lehrbüchern
ableiten / abschreiben lässt, beantworten. Das Thema ist so zu wählen, dass in
angemessener Zeit ein spezifisches Problem mit wissenschaftlicher Genauigkeit
bearbeitet werden kann. Das Thema soll seinem Grundgedanken entsprechend in
Form eines Kurzgutachtens oder einer pointierten Rede bearbeitet werden.
Das Thema schlägt der Student
vor, oder er wählt aus der Liste der Referatideen
aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende
Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, bis zum Ende der Vorlesungszeit des 4.
Semesters eingeholt werden. Das Referat wird im Seminar des 5. Semesters gehalten.
Referate die bis 28. Februar des 5. Semesters nicht gehalten wurden, gelten als
nicht bestanden, das Thema verfällt und für eine Wiederholung muss ein neues
Thema vereinbart werden.
Bewertet werden sowohl die
persönliche Präsentation des Vortrags (ca. 30 Min., max. 40 Min.) vor dem
Auditorium als auch die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen
Präsentation stützt sich die Beurteilung auf
Die schriftliche
Fassung (ca. 35.000 Zeichen <einschließlich Leerzeichen> je nach
Thema, einzeilig geschrieben) soll die persönliche Präsentation dokumentieren
und kann um zusätzliche Elemente (z.B. weitergehende Beispiele, Beweise für
formelmäßige Darstellungen) ergänzt werden; bewertet wird hier in Anlehnung an
die Kriterien einer Diplomarbeit.
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der beiden
Einzelnoten, sofern in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend"
erzielt wird; ist ein Teil mit "mangelhaft" benotet, so ist auch die
Gesamtbewertung "mangelhaft". Auf dem Leistungsschein wird nur die
Gesamtbewertung angegeben.
Die Schriftfassung ist am Tag des mündlichen Vortrags abzugeben (eine
Dateifassung <sowohl der Ausarbeitung als auch des Vortrags> ist bis zum
Tag des Vortrags entweder per Mail oder auf Datenträger einzureichen, allein
jedoch unzulässig); der Schriftfassung ist eine Zusammenstellung <ggf. in
gesondertem Ordner> der benutzten Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen etc.
beizufügen (diese Materialien können bis zu drei Monaten nach der Bekanntgabe
der Note wieder abgeholt werden). Sollte es notwendig sein, die
Schriftfassung zu überarbeiten, so muss dieses innerhalb von drei Monaten
erfolgen; eine in diesem Zeitraum nicht erneut eingereichte
Arbeit wird mit "5" benotet.
Wahlpflichtleistungen
Für
die Anfertigung einer Bachelorarbeit schlägt der Student ein Thema unter
Berücksichtigung der Anforderungen gem. § 24 Abs. 1 S. 2 RPO-FHB vor, oder er
sucht sich eines aus der Liste der Abschlussarbeitsideen
aus.
Hinsichtlich der inhaltlichen
und formalen Anforderungen gelten die allgemeingültigen Regeln für
wissenschaftliche Arbeiten. Diese findet man beispielsweise in einschlägigen
Büchern zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen:
Wissenschaftliches Arbeiten, 12. Aufl. 2004, oder Brauner / Vollmer:
Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten, 1. Aufl. 2004), durch Beobachtung
wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder durch
Richtlinien,
die sich u.a. im Internet finden.
Ergänzend ist der Arbeit eine
Zusammenfassung / Summery in deutscher und englischer
Sprache im Umfang von jeweils bis ca. einer DIN A 4-Seite beizufügen. Auf
dieser Seite sollen Zielsetzung und Ergebnisse kurz aber anschaulich
dargestellt werden.
Die fertige Bachelorarbeit
ist in zweifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondert
einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten Aufsätze,
Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc. sowie ein Datenträger mit der
gesamten Diplomarbeit (und ggf. in Dateiform vorliegenden Quellen). Die
Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal sechs
Monaten nach Verteidigung der Diplomarbeit abgeholt werden.
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Last update 11.1.2012