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Spezialisierungsmodul

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
und Prüfungswesen

Business Taxation and Auditing

Prof. Dr. Joachim Tanski

Inhaltsübersicht:

Einordnung des Spezialisierungsmoduls

Zielsetzung und Inhalt des Faches

Voraussetzungen für das Studium dieses Faches

Lehrveranstaltungsplan

Prüfungen

Einordnung des Spezialisierungsmoduls

Aus allen angebotenen Spezialisierungsfächern des Bachelorstudiums gem. der Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft im Fachbereich Wirtschaft muss der Student zwei Spezialisierungsfächer im Umfang von jeweils 8 (je 4 im 4. und 5. Semester) SWS auswählen. Dieses Fach ist ein entsprechendes Angebot der Fachhochschule Brandenburg im Rahmen des Bachelorstudiums. Außerdem ist dieses Spezialisierungsfach im Ganzen oder in - sinnvoll zusammengestellten - Teilen für die Weiterbildung geeignet. Im 4. Sem. läuft diese Lehrveranstaltung unter dem Modulnamen „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen“ und wird im 5. Sem. unter dem Modulnamen „Steuerplanung“ fortgesetzt.

Zielsetzung und Inhalt des Faches

Bei jeder Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr kommt der Mensch als Unternehmer genauso wie als Privatperson mit der Steuer in Berührung. Die Steuer beeinflusst weitgehend unser Tun und Handeln, täglich müssen Entscheidungen getroffen werden, bei denen steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Jeder Betriebswirt soll daher mindestens ein Grundwissen über die Besteuerung besitzen. Mit diesem Vertiefungsfach wird dieses bereits im Grundstudium erworbene Grundwissen ergänzt und ausgebaut. Damit wird der zukünftige Betriebswirt darauf vorbereitet, sich in der Praxis auf dem Gebiet des Rechnungs- und Steuerwesens sicher zu bewegen, und in die Lage versetzt, auch komplexere Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu lösen.

Bei der curricularen Gestaltung dieses Vertiefungsfaches wird davon ausgegangen, dass der Student einen Beruf anstrebt, der (u.a.) einen starken steuerlichen Bezug hat. Dabei wird nicht nur an den späteren Beruf des Steuerberaters und ggf. Wirtschaftsprüfers gedacht, sondern ebenso werden die Anforderungen an eine Führungskraft in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Steuerabteilung oder Interne Revision berücksichtigt. Aus diesem Grund sollen in diesen Lehrveranstaltungen auch die Grundlagen für die Vorbereitung zur Ablegung der Berufsexamina des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder des Certified Internal Auditor (CIA) in seiner deutschen Fassung gelegt werden.

Unter das Steuerrecht fällt das Recht der einzelnen Steuerarten, das externe Rechnungswesen (insbes. die Steuerbilanzen), das Verfahrensrecht, das internationale Steuerrecht und das Steuerstrafrecht.

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre beschäftigt sich weitergehend mit den Entscheidungen im Unternehmen (Betriebswirtschaftliche Steuerpolitik) und den Einflüssen der Besteuerung auf die Unternehmen (Steuerwirkungsanalyse).

Auf dem Gebiet der Unternehmensprüfung wird den Studenten das notwendige Werkzeug in die Hand gegeben, selbständig den Jahresabschluss auf der Basis der sich ständig ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung zu prüfen. Dabei wird nicht nur das deutsche Handelsrecht gelehrt, auch die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (insbes. IAS, US-GAAP) sowie das Europarecht finden Beachtung. Weitere Schwerpunkte sind die Interne Revision und die steuerliche Betriebsprüfung.

 

Voraussetzungen für das Studium dieses Spezialisierungsmoduls

Für das Studium auch dieses Spezialisierungsmoduls bestehen keine formellen Voraussetzungen. Der Abschluss des Studiums bis einschließlich des 3. Semesters ist zwar sinnvoll und dringendst anzuraten, jedoch nicht zwingend für den Beginn dieses Moduls.

Unabhängig von formellen Voraussetzungen sollte jedoch beachtet werden, dass ein Studium dieses Faches eine Reihe materieller Voraussetzungen hat, bzw. dass für dieses Fach bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten von besonderer Bedeutung sind. zunächst sind die fachlichen Voraussetzungen zu erwähnen. Auf den Modulen der Vorsemester wird im Spezialisierungsmodul "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen" mit unterschiedlicher Intensität aufgebaut. Besondere Bedeutung als Studienvoraussetzungen haben - neben der Allg. BWL - die Fächer

auf denen dieses Vertiefungsfach aufbaut.

Voraussetzung für die (fast) alle Unternehmen treffende Gewinnermittlung ist der handels- und steuerrechtliche Jahresabschluss. Die Grundlagen dafür werden bereits im 1. und 3. Semester vermittelt. Gute Prüfungsergebnisse in diesem Fach und ein leichter Umgang mit den Essentials der Buchführung und des Jahresabschlusses sind deshalb eine wesentliche Startvoraussetzung für dieses Vertiefungsfach.

Zum Verständnis des Steuerrechts sind gute Kenntnisse des Wirtschaftsrechts unerlässlich. So kann beispielsweise ein Fall aus dem Umwandlungssteuerrecht nicht adäquat bearbeitet werden, wenn Kenntnisse des Umwandlungsrechtes fehlen, wobei das Umwandlungsrecht selbst wiederum nicht ohne das Handelsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht, zu verstehen ist. Die Rechtsausbildung richtet sich nach einer Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer und den Prüfungsgebieten des Wirtschaftsprüferexamens.

Da nur ein begrenzter Zeitrahmen zur Verfügung steht, muss der Student fehlende Intensitäten auf dem Rechtsgebiet durch ein Eigenstudium ergänzen. Um dies auch zu erleichtern wird hier ein Untermodul "Juristische Methodenlehre" angeboten.

Neben die fachlichen Voraussetzungen treten ergänzend noch einige allgemeineVoraussetzungen. Hierzu kann insgesamt auf die vom Arbeitskreis "Steuern und Revision" aufgestellten Anforderungen verwiesen werden (vgl. Schöck: Allgemeine Anforderungen an die akademische Ausbildung der Wirtschaftswissenschaftler. In: WiSt 7/1983, S. 377 - 378).

 

Lehrveranstaltungsplan

In diesem Spezialisierungsmodul werden die folgenden Pflichtvorlesungen angeboten:

4. Semester (SS)

Im Mittelpunkt des ersten Teils dieser Lehrveranstaltung steht die Einordnung der Besteuerung in die betrieblichen Prozesse und die daraus resultierenden Interdependenzen. Es wird gezeigt, wie die Besteuerung die betriebliche Zielerreichung determiniert. Im Einzelnen werden u.a. behandelt: Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Beeinflussung unternehmerischer Entscheidungen durch die Besteuerung, Organisation steuerrelevanter Entscheidungen, Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Im zweiten Teil werden zentrale unternehmerische Entscheidungssituationen unter Einfluss der Besteuerung betrachtet. Neben den konstitutiven Entscheidungen (Unternehmensgründung, Standortwahl, etc.) werden die laufenden Entscheidungen (Investitionen, Finanzierung, etc.) und die Entscheidungen bei Unternehmensaufgabe (Verkauf, Vererbung, etc.) behandelt. Ein weiterer, zentraler Schwerpunkt werden Entscheidungen zur Steuerbilanzpolitik sein.

 

Diese Lehrveranstaltung behandelt die Grundlagen des Betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens. Nach einer Einführung werden die Zweige externe Prüfung (Wirtschaftsprüfung, Betriebsprüfung) und interne Prüfung mit ihren wesentlichen Merkmalen und Eigenheiten dargestellt. Die Prüfungstechnik (u.a. Stichprobenverfahren, Risikoanalyse) bildet den Abschluss dieser Lehrveranstaltung.

5. Semester (WS)

Dieses Seminar dient dem Vertiefen und Erweitern des erlernten Stoffes im Rahmen von Projektarbeiten entsprechend der Prüfungsordnung.

In diesem Seminar wird der erlernte Stoff durch Übungen und Fallstudien vertieft und praxisbezogen erweitert. Weiterhin steht diese Übung insbesondere zur Präsentation von Referaten und Projektarbeiten sowie zu deren inhaltlicher Diskussion zur Verfügung

Behandelt werden u.a. Fragen kleinerer Unternehmen und von Personengesellschaften (OHG, stille Gesellschaft u.a.) mit Themen wie Ergänzungsbilanzen und Einnahmen-Überschussrechnung. Weiterhin werden bereits in anderen Modulen angesprochen Sachverhalte vertieft. Einen besonderen Raum nimmt in diesem Modul das gesamte Gebiet der Rechtsdurchsetzung (einschließlich außergerichtlichem und gerichtlichem Rechtsbehelf einschließlich AdV) ein. In einem Exkurs wird die juristische Methodenlehre erläutert.

 

6. Semester (SS)

Das letzte Semester wird von der Erstellung der Bachelorarbeit dominiert.


Prüfungen

In diesem Vertiefungsfach werden alle gem. Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen angeboten:

Pflichtprüfungen

In diesen Referaten soll der Student eine praxisnahe Fragestellung bzw. Problembearbeitung, deren Beantwortung sich nicht unmittelbar aus Lehrbüchern ableiten / abschreiben lässt, beantworten. Das Thema ist so zu wählen, dass in angemessener Zeit ein spezifisches Problem mit wissenschaftlicher Genauigkeit bearbeitet werden kann. Das Thema soll seinem Grundgedanken entsprechend in Form eines Kurzgutachtens oder einer pointierten Rede bearbeitet werden.

Das Thema schlägt der Student vor, oder er wählt aus der Liste der Referatideen aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, bis zum Ende der Vorlesungszeit des 4. Semesters eingeholt werden. Das Referat wird im Seminar des 5. Semesters gehalten. Referate die bis 28. Februar des 5. Semesters nicht gehalten wurden, gelten als nicht bestanden, das Thema verfällt und für eine Wiederholung muss ein neues Thema vereinbart werden.

Bewertet werden sowohl die persönliche Präsentation des Vortrags  (ca. 30 Min., max. 40 Min.) vor dem Auditorium als auch die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen Präsentation stützt sich die Beurteilung auf

Die schriftliche Fassung (ca. 35.000 Zeichen <einschließlich Leerzeichen> je nach Thema, einzeilig geschrieben) soll die persönliche Präsentation dokumentieren und kann um zusätzliche Elemente (z.B. weitergehende Beispiele, Beweise für formelmäßige Darstellungen) ergänzt werden; bewertet wird hier in Anlehnung an die Kriterien einer Diplomarbeit.
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der beiden Einzelnoten, sofern in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend" erzielt wird; ist ein Teil mit "mangelhaft" benotet, so ist auch die Gesamtbewertung "mangelhaft". Auf dem Leistungsschein wird nur die Gesamtbewertung angegeben.
Die Schriftfassung ist am Tag des mündlichen Vortrags abzugeben (eine Dateifassung <sowohl der Ausarbeitung als auch des Vortrags> ist bis zum Tag des Vortrags entweder per Mail oder auf Datenträger einzureichen, allein jedoch unzulässig); der Schriftfassung ist eine Zusammenstellung <ggf. in gesondertem Ordner> der benutzten Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen etc. beizufügen (diese Materialien können bis zu drei Monaten nach der Bekanntgabe der Note wieder abgeholt werden).  Sollte es notwendig sein, die  Schriftfassung zu überarbeiten, so muss dieses innerhalb von drei Monaten erfolgen;  eine  in diesem  Zeitraum nicht erneut eingereichte Arbeit wird mit "5" benotet.
 

Wahlpflichtleistungen

Für die Anfertigung einer Bachelorarbeit schlägt der Student ein Thema unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. § 24 Abs. 1 S. 2 RPO-FHB vor, oder er sucht sich eines aus der Liste der Abschlussarbeitsideen aus.

Hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Anforderungen gelten die allgemeingültigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten. Diese findet man beispielsweise in einschlägigen Büchern zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen: Wissenschaftliches Arbeiten, 12. Aufl. 2004, oder Brauner / Vollmer: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten, 1. Aufl. 2004), durch Beobachtung wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder durch Richtlinien, die sich u.a. im Internet finden.

Ergänzend ist der Arbeit eine Zusammenfassung / Summery in deutscher und englischer Sprache im Umfang von jeweils bis ca. einer DIN A 4-Seite beizufügen. Auf dieser Seite sollen Zielsetzung und Ergebnisse kurz aber anschaulich dargestellt werden. 

Die fertige Bachelorarbeit ist in zweifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondert einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten Aufsätze, Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc. sowie ein Datenträger mit der gesamten Diplomarbeit (und ggf. in Dateiform vorliegenden Quellen). Die Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal sechs Monaten nach Verteidigung der Diplomarbeit abgeholt werden.
 


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Last update 11.1.2012