Fachhochschule Brandenburg 
 

Spezialisierungsmodul

Internationale Rechnungslegung und Sozialberichterstattung

Prof. Dr. Jürgen Schwill / Prof. Dr. Joachim Tanski

Inhaltsübersicht:

Einordnung des Spezialisierungsmoduls

Zielsetzung und Inhalt des Faches

Voraussetzungen für das Studium dieses Wahlpflichtfaches

Lehrveranstaltungsplan

Prüfungen

Einordnung des Spezialisierungsmoduls

Aus allen angebotenen Spezialisierungsmodulen des Masterstudiums gem. § 4 Abs. 4 der Studienordnung für den Masterstudiengang Internationales Management im Fachbereich Wirtschaft muß der Student zwei Module auswählen. Das Spezialisierungsmodul "Internationale Rechnungslegung & Sozialberichterstattung" ist ein entsprechendes Angebot der Fachhochschule Brandenburg im Rahmen des Masterstudiums. Außerdem ist dieses Fach im Ganzen oder in - sinnvoll zusammengestellten - Teilen für die Weiterbildung geeignet.

Zielsetzung und Inhalt des Faches

Der Studierende versteht die wichtigen Techniken und Methoden zentraler Standards sowohl zur eigenstän­digen Bilanzierung und Bewertung als auch zur Beur­teilung von vorgelegten Sachverhalten. Er ist fähig, die Techniken und Methoden praktisch anzuwenden, wobei er die Interpretationsunterschiede unterschiedlicher Länder zu berücksichtigen weiß.

Vermittlung der Kenntnisse von Regelungen zur und von Institutionen zur Durchsetzung und Einhaltung von Standards und Normen zu Reporting, einschließlich öffentlicher Institutionen, externer und interner Revision.

Der Studierende ist fähig, die Techniken und Methoden praktisch anzuwenden, wobei er die Interpretationsunterschiede unterschiedlicher Länder zu berücksichtigen weiß.

Der Studierende ist in der Lage, gegebene Sozialberichterstattungen kritisch zu bewerten und neue zu entwickeln und zu implementieren.

Voraussetzungen für das Studium dieses Spezialisierungsmoduls

Für das Studium des Spezialisierungsmoduls "Internationale Rechnungslegung & Sozialberichterstattung" bestehen keine formellen Voraussetzungen.

Unabhängig von formellen Voraussetzungen sollte jedoch beachtet werden, daß ein Studium dieses Moduls eine Reihe materieller Voraussetzungen hat, bzw. dass für dieses Fach bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten von besonderer Bedeutung sind. Zunächst sind die fachlichen Voraussetzungen zu erwähnen. Auf den Fächern eines Vorstudiums wird im Spezialisierungsmodul "Internationale Rechnungslegung & Sozialberichterstattung" mit unterschiedlicher Intensität aufgebaut. Besondere Bedeutung als Studienvoraussetzungen haben - neben der Allg. BWL - die Fächer

auf denen dieses Spezialisierungsmodul aufbaut.

Voraussetzung für die (fast) alle Unternehmen treffende Gewinnermittlung ist der handels- und steuerrechtliche Jahresabschluss. Gute Prüfungsergebnisse in diesem Fach und ein leichter Umgang mit den Essentials der Buchführung und des Jahresabschlusses sind deshalb eine wesentliche Startvoraussetzung für dieses Fach.

Neben die fachlichen Voraussetzungen treten ergänzend noch einige allgemeineVoraussetzungen. Hierzu kann insgesamt auf die vom Arbeitskreis "Steuern und Revision" aufgestellten Anforderungen verwiesen werden (vgl. Schöck: Allgemeine Anforderungen an die akademische Ausbildung der Wirtschaftswissenschaftler. In: WiSt 7/1983, S. 377 - 378).

Lehrveranstaltungsplan

Im Spezialisierungsmodul "Internationale Rechnungslegung & Sozialberichterstattung" werden die folgenden Pflichtvorlesungen angeboten:

Abbildung der Lehrveranstaltungen


International Financial Reporting Standards (IFRS)

·         Rahmenkonzept und Standards der International Financial Reporting Standards (IFRS)

 

·         Einzelfragen, insbesondere

-           internationale Rechnungslegung auf europäischer Ebene unter Einbindung der Auswirkungen des Konvergenzprozesses mit den US-GAAP, einschließlich einer Betrachtung von Vor- und Nachteilen

-           Übergreifende Betrachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der zugrunde liegenden Rechnungslegungsphiloso­phie

-           zentrale Standards einschließlich des Rahmen­konzeptes zur Bilanzierung und Bewertung

-           Bewertung von Vorräten, Anlagegüter und deren Abschreibung, Bildung und Auflösung von Neu­bewertungsrücklagen, Rückstellungen, Cashflow-Rechnung

-           Darstellung von Methodenänderungen

-           Einzelbewertung im IFRS-Abschluss

-           Techniken zum Fair-Value-Accounting einschließ­lich der Beurteilung der Aussagekraft

-           Weiterentwicklung und Einsatz der IFRS auf natio­naler, europäischer und internationaler Ebene.

 

Sozialberichterstattung

Teilmodul: Regeleinhaltung und gesellschaftsbezo­gene Rechenschaftslegung (compliance + corporate social reporting, 50%)

·         Überwachungseinrichtungen

·         Gesellschaftsbezogene Rechenschaftslegung

 

Teilmodul: Regeln der Unternehmensdarstellung im Sozialbereich (50%)

·         Corporate Citizenship (CC) und Corporate Social Responsibility (CSR)

·         Wert(e)orientierte Berichterstattung

·         Sozialberichterstattung

-          Entwicklung

-          Handlungsgrundsätze / Standards

-          Kommunikation

-          Bewertungsmöglichkeiten

 

Prüfungen

In diesem Vertiefungsfach werden alle gem. Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen angeboten:

Pflichtprüfungen

Als Leistungsnachweis sind entweder eine Klausur (siehe unten) oder Referate zugelassen. In diesen Referaten soll der Student eine praxisnahe Fragestellung bzw. Problembearbeitung, deren Beantwortung sich nicht unmittelbar aus Lehrbüchern ableiten / abschreiben läßt, beantworten. Das Thema ist so zu wählen, daß in angemessener Zeit ein spezifisches Problem mit wissenschaftlicher Genauigkeit bearbeitet werden kann. Das Thema soll seinem Grundgedanken entsprechend in Form eines Kurzgutachtens oder einer pointierten Rede bearbeitet werden.

Das Thema schlägt der Student vor, oder er wählt aus der Liste der Referatideen aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, bis zum Ende der Vorlesungszeit des 1. Semesters eingeholt werden. Das Referat wird im Seminar des 2. Semesters gehalten. Referate die bis 15. Juni des 2. Semesters nicht gehalten wurden gelten als nicht bestanden, das Thema verfällt und für eine Wiederholung muß ein neues Thema vereinbart werden.

Bewertet werden sowohl die persönliche Präsentation des Vortrags  (ca. 30 Min., max..40 Min.) vor dem Auditorium als auch die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen Präsentation stützt sich die Beurteilung auf

Die schriftliche Fassung (ca. 35.000 Zeichen <einschließlich Leerzeichen> je nach Thema, einzeilig geschrieben) soll die persönliche Präsentation dokumentieren und kann um zusätzliche Elemente (z.B. weitergehende Beispiele, Beweise für formelmäßige Darstellungen) ergänzt werden; bewertet wird hier in Anlehnung an die Kritierien einer Diplomarbeit.
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der beiden Einzelnoten, sofern in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend" erzielt wird; ist ein Teil mit "mangelhaft" benotet, so ist auch die Gesamtbewertung "mangelhaft". Auf dem Leistungsschein wird nur die Gesamtbewertung angegeben.
Die Schriftfassung ist am Tag des mündlichen Vortrags abzugeben (eine Dateifassung <sowohl der Ausarbeitung als auch des Vortrags> ist bis zum Tag des Vortrags entweder per Mail oder auf Datenträger einzureichen, allein jedoch unzulässig); der Schriftfassung ist eine Zusammenstellung <ggf. in gesondertem Ordner> der benutzten Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen etc. beizufügen (diese Materialien können bis zu drei Monaten nach der Bekanntgabe der Note wieder abgeholt werden).  Sollte es notwendig sein, die  Schriftfassung zu überarbeiten, so muss dieses innerhalb von drei Monaten erfolgen;  eine  in diesem  Zeitraum nicht erneut  eingereichte  Arbeit wird mit  "5" benotet.
  Ausführungen folgen.
 

Wahlpflichtleistungen

Für die Anfertigung einer Masterarbeit schlägt der Student ein Thema unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. § 24 Abs. 1 S. 2 RPO-FHB vor, oder er sucht sich eines aus der Liste der Diplomarbeitsideen aus.

Hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Anforderungen gelten die allgemeingültigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten. Diese findet man beispielsweise in einschlägigen Büchern zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen: Wissenschaftliches Arbieten, 12. Aufl. 2004, oder Brauner / Vollmer: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten, 1. Aufl. 2004), durch Beobachtung wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder durch Richtlinien, die sich u.a. im Internet finden.

Ergänzend ist der Arbeit eine Zusammenfassung / Summery in deutscher und englischer Sprache im Umfang von jeweils bis ca. einer DIN A 4-Seite beizufügen. Auf dieser Seite sollen Zielsetzung und Ergebnisse kurz aber anschaulich dargestellt werden. 

Die fertige Masterarbeit ist in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondern einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten Aufsätze, Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc. sowie ein Datenträger mit der gesamten Masterarbeit. Die Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal sechs Monaten nach Verteidigung der Masterarbeit abgeholt werden.


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Last update 8.7.2007