Zielsetzung und Inhalt des Faches
Voraussetzungen für das Studium dieses Wahlpflichtfaches
Der Studierende ist
fähig, die Techniken und
Methoden praktisch anzuwenden, wobei er die Interpretationsunterschiede
unterschiedlicher Länder zu berücksichtigen weiß.
Unabhängig von formellen Voraussetzungen sollte jedoch beachtet werden, daß ein Studium dieses Moduls eine Reihe materieller Voraussetzungen hat, bzw. dass für dieses Fach bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten von besonderer Bedeutung sind. Zunächst sind die fachlichen Voraussetzungen zu erwähnen. Auf den Fächern eines Vorstudiums wird im Spezialisierungsmodul "Internationale Rechnungslegung & Sozialberichterstattung" mit unterschiedlicher Intensität aufgebaut. Besondere Bedeutung als Studienvoraussetzungen haben - neben der Allg. BWL - die Fächer
Voraussetzung für die (fast) alle Unternehmen treffende Gewinnermittlung ist der handels- und steuerrechtliche Jahresabschluss. Gute Prüfungsergebnisse in diesem Fach und ein leichter Umgang mit den Essentials der Buchführung und des Jahresabschlusses sind deshalb eine wesentliche Startvoraussetzung für dieses Fach.
Neben die fachlichen Voraussetzungen treten ergänzend noch einige allgemeineVoraussetzungen. Hierzu kann insgesamt auf die vom Arbeitskreis "Steuern und Revision" aufgestellten Anforderungen verwiesen werden (vgl. Schöck: Allgemeine Anforderungen an die akademische Ausbildung der Wirtschaftswissenschaftler. In: WiSt 7/1983, S. 377 - 378).
International
Financial Reporting Standards (IFRS)
|
·
Rahmenkonzept und
Standards der International Financial Reporting Standards (IFRS) ·
Einzelfragen,
insbesondere -
internationale
Rechnungslegung auf europäischer Ebene unter Einbindung der
Auswirkungen des Konvergenzprozesses mit den US-GAAP,
einschließlich einer Betrachtung von Vor- und Nachteilen -
Übergreifende
Betrachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und
der zugrunde liegenden Rechnungslegungsphilosophie -
zentrale Standards
einschließlich des Rahmenkonzeptes zur Bilanzierung und
Bewertung -
Bewertung von
Vorräten, Anlagegüter und deren Abschreibung, Bildung und
Auflösung von Neubewertungsrücklagen,
Rückstellungen, Cashflow-Rechnung -
Darstellung von
Methodenänderungen -
Einzelbewertung im
IFRS-Abschluss -
Techniken zum
Fair-Value-Accounting einschließlich der Beurteilung der
Aussagekraft -
Weiterentwicklung und
Einsatz der IFRS auf nationaler, europäischer und
internationaler Ebene. |
Sozialberichterstattung
|
Teilmodul:
Regeleinhaltung und gesellschaftsbezogene Rechenschaftslegung
(compliance + corporate social reporting, 50%) ·
Überwachungseinrichtungen ·
Gesellschaftsbezogene
Rechenschaftslegung Teilmodul: Regeln
der Unternehmensdarstellung im Sozialbereich (50%) ·
Corporate Citizenship
(CC) und Corporate Social Responsibility (CSR) ·
Wert(e)orientierte
Berichterstattung ·
Sozialberichterstattung -
Entwicklung -
Handlungsgrundsätze
/ Standards -
Kommunikation -
Bewertungsmöglichkeiten |
Pflichtprüfungen
Das Thema schlägt der Student vor, oder er wählt aus der Liste der Referatideen aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, bis zum Ende der Vorlesungszeit des 1. Semesters eingeholt werden. Das Referat wird im Seminar des 2. Semesters gehalten. Referate die bis 15. Juni des 2. Semesters nicht gehalten wurden gelten als nicht bestanden, das Thema verfällt und für eine Wiederholung muß ein neues Thema vereinbart werden.
Bewertet werden sowohl die persönliche Präsentation des Vortrags (ca. 30 Min., max..40 Min.) vor dem Auditorium als auch die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen Präsentation stützt sich die Beurteilung auf
Wahlpflichtleistungen
Hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Anforderungen gelten die allgemeingültigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten. Diese findet man beispielsweise in einschlägigen Büchern zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen: Wissenschaftliches Arbieten, 12. Aufl. 2004, oder Brauner / Vollmer: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten, 1. Aufl. 2004), durch Beobachtung wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder durch Richtlinien, die sich u.a. im Internet finden.
Ergänzend ist der Arbeit eine
Zusammenfassung / Summery in
deutscher und englischer Sprache im Umfang von jeweils bis ca. einer
DIN A 4-Seite beizufügen. Auf dieser Seite sollen Zielsetzung und
Ergebnisse kurz
aber anschaulich dargestellt werden.
Die fertige Masterarbeit ist in
dreifacher Ausfertigung im
Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondern
einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten
Aufsätze, Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc.
sowie ein Datenträger mit der gesamten Masterarbeit. Die
Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal
sechs Monaten nach Verteidigung der Masterarbeit abgeholt werden.
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Last update 8.7.2007