Fachhochschule Brandenburg
Vertiefungsfach
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen
Prof. Dr. Joachim Tanski
Inhaltsübersicht:
Einordnung
des Vertiefungsfaches
Zielsetzung
und Inhalt des Faches
Voraussetzungen
für das Studium dieses Vertiefungsfaches
Lehrveranstaltungsplan
Prüfungen
Einordnung des Vertiefungsfaches
Aus allen angebotenen Vertiefungsfächern des Hauptstudiums gem.
§ 4 Abs. 4 der Studienordnung für den Studiengang
Betriebswirtschaft
im Fachbereich Wirtschaft muß der Student zwei
Vertiefungsfächer
im Umfang von jeweils 18 SWS auswählen. Das Vertiefungsfach
"Unternehmensprüfung / Steuern" ist ein entsprechendes Angebot der
Fachhochschule Brandenburg im Rahmen des Hauptstudiums. Außerdem
ist dieses Vertiefungsfach im Ganzen oder in - sinnvoll
zusammengestellten - Teilen für die Weiterbildung geeignet.
Zielsetzung und Inhalt des Faches
Bei jeder Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr kommt der Mensch als
Unternehmer genauso wie als Privatperson mit der Steuer in
Berührung. Die Steuer beeinflußt weitgehend unser Tun und
Handeln, täglich müssen Entscheidungen getroffen werden, bei
denen steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Jeder Betriebswirt soll
daher mindestens ein Grundwissen über die Besteuerung besitzen.
Mit diesem Vertiefungsfach wird dieses bereits im Grundstudium
erworbene Grundwissen ausgebaut. Damit wird der
zukünftige Betriebswirt darauf vorbereitet, sich in der Praxis auf
dem Gebiet des Rechnungs- und Steuerwesens sicher zu bewegen, und in
die
Lage versetzt, auch komplexere Problemstellungen unter Anwendung
wissenschaftlicher
Methoden zu lösen.
Bei der curricularen Gestaltung dieses Vertiefungsfaches wird davon
ausgegangen, daß der Student einen Beruf anstrebt, der (u.a.)
einen starken steuerlichen Bezug hat. Dabei wird nicht nur an den
späteren Beruf des Steuerberaters und ggf. Wirtschaftsprüfers
gedacht, sondern ebenso werden die Anforderungen an eine
Führungskraft in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen,
Steuerabteilung oder Interne Revision berücksichtigt. Aus diesem
Grund sollen in dieser Lehrveranstaltungen wesentlich auch die
Grundlagen für die Vorbereitung zur Ablegung der Berufsexamina des
Steuerberaters und des Certified Internal Auditor (CIA) in seiner
deutschen Fassung gelegt werden.
Unter das Steuerrecht fällt das Recht der einzelnen
Steuerarten, das externe Rechnungswesen (insbes. die Steuerbilanzen), ,
das Verfahrensrecht, das internationale Steuerrecht und das
Steuerstrafrecht.
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre beschäftigt sich
weitergehend mit den Entscheidungen im Unternehmen
(Betriebswirtschaftliche Steuerpolitik) und den Einflüssen der
Besteuerung auf die Unternehmen (Steuerwirkungsanalyse).
Auf dem Gebiet der Unternehmensprüfung wird den
Studenten
das notwendige Werkzeug in die Hand gegeben, selbständig den
Jahresabschluß auf der Basis der sich ständig ändernden
Gesetzgebung und Rechtsprechung zu prüfen. Dabei wird nicht nur
das deutsche Handelsrecht gelehrt,
auch die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (insbes. IAS,
US-GAAP) sowie das Europarecht finden Beachtung. Ein weiterer
Schwerpunkt ist die Interne Revision.
Voraussetzungen für das
Studium dieses Vertiefungsfaches
Für das Studium des Vertiefungsfaches "Unternehmensprüfung
/ Steuern" bestehen keine formellen Voraussetzungen. Der Abschluß
des Vordiploms ist zwar sinnvoll, jedoch nicht zwingend für den
Beginn
des Hauptstudiums. Allerdings ist die Anmeldung zur Diplomprüfung
davon
abhängig, daß u.a. auch die Leistungsnachweise des
Vordiploms
erbracht wurden.
Unabhängig von formellen Voraussetzungen sollte jedoch beachtet
werden, daß ein Studium dieses Faches eine Reihe materieller
Voraussetzungen hat, bzw. daß für dieses Fach bestimmte
Kenntnisse und Fertigkeiten von besonderer Bedeutung sind.
zunächst sind die fachlichen
Voraussetzungen zu erwähnen. Auf den Fächern des
Grundstudiums
wird im Fach "Unternehmensprüfung / Steuern" mit unterschiedlicher
Intensität aufgebaut. Besondere Bedeutung als
Studienvoraussetzungen
haben - neben der Allg. BWL - die Fächer
- RW I (Externes Rechnungswesen),
- Wirtschaftsprivatrecht und
- Betriebliche Steuerlehre,
auf denen dieses Vertiefungsfach aufbaut.
Voraussetzung für die (fast) alle Unternehmen treffende
Gewinnermittlung ist der handels- und steuerrechtliche
Jahresabschluß. Die
Grundlagen dafür werden im Grundstudium in der Vorlesung RW I
vermittelt.
Gute Prüfungsergebnisse in diesem Fach und ein leichter Umgang mit
den
Essentials der Buchführung und des Jahresabschlusses sind deshalb
eine
wesentliche Startvoraussetzung für dieses Vertiefungsfach.
Zum Verständnis des Steuerrecht sind gute Kenntnisse des Wirtschaftsrechts
unerläßlich. So kann beispielsweise ein Fall aus dem
Umwandlungsteuerrecht nicht adäquat bearbeitet werden, wenn
Kenntnisse des Umwandlungsrechtes fehlen, wobei das Umwandlungsrecht
selbst wiederum nicht ohne das Handelsrecht, insbesondere das
Gesellschaftsrecht, zu verstehen ist. Die Rechtsausbildung richtet sich
nach einer Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer und den
Prüfungsgebieten des Wirtschaftsprüferexamens.
Da nur eine begrenzter Zeitrahmen zur Verfügung steht muß
der Student fehlende Intensitäten auf dem Rechtsgebiet durch ein
Eigenstudium ergänzen. Um dies auch zu erleichtern wird hier ein
Modul "Juristische Methodenlehre" angeboten.
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Grundstudium
vermittelt letztlich den Einstieg in die wichtigsten Steuerarten.
Über diesen
Einstieg werden auch u.a. auch Grundzusammenhänge vermittelt,
welche
im Hauptstudium einen schnelleren Einstieg in die komplexe Materie des
Steuerrechts
gewährleistet.
Neben die fachlichen Voraussetzungen treten ergänzend noch
einige allgemeineVoraussetzungen. Hierzu kann insgesamt
auf die
vom Arbeitskreis "Steuern und Revision" aufgestellten Anforderungen
verwiesen werden (vgl. Schöck: Allgemeine Anforderungen an die
akademische Ausbildung der Wirtschaftswissenschaftler. In: WiSt 7/1983,
S. 377 - 378).
Lehrveranstaltungsplan
Im Vertiefungsfach "Unternehmensprüfung / Steuern" werden die
folgenden Pflichtvorlesungen angeboten:
5. Semester (WS)
- Steuerrecht I (V/Ü, 2 SWS)
Nach einer Einführung in das Allgemeine Steuerrecht mit dem
Schwerpunkt Abgabenordnung steht aus dem Besonderen Steuerrecht die
Einkommensteuer
(Steuerpflicht, Einkunftsarten, Gewinnermittlung,
Mitunternehmerschaften,
Verfahren der Steuererhebung) im Mittelpunkt dieser Lehrveranstaltung.
In
zwei Exkursen werden die steuerlichen Rechtsmittel (Einspruch, Klage
und
AdV) und die juristische Methodenlehre erläutert.
- Jahresabschluss I (V/Ü, 2 SWS)
Diese Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem
handelsrechtlichen Jahresabschluß und der steuerlichen
Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (Steuerbilanz).
Gegenstand der Lehrveranstaltung sind: Buchführungspflicht,
Gewinnermittlung in der Doppik, Bilanzierung und Bewertung,
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
Maßgeblichkeitsgrundsatz, Anschaffungskosten, Herstellungskosten,
Zeitwert.
- Betriebswirtschaftliches Prüfungswesen (V/Ü, 2 SWS)
Diese Lehrveranstaltung behandelt die Grundlagen des
Betriebswirtschaftlichen Prüfungswesen. Nach einer Einführung
werden die Zweige externe Prüfung (Wirtschaftsprüfung,
Betriebsprüfung) und interne
Prüfung mit ihren wesentlichen Merkmalen und Eigenheiten
dargestellt.
Die Prüfungstechnik (u.a. Stichprobenverfahren, Risikoanalyse)
bildet
den Abschluß dieser Lehrveranstaltung.
6. Semester (SS)
- Steuerrechtliches Seminar (V/Ü, 2 SWS)
Dieses Seminar dient dem Vertiefen und Erweitern des erlernten Stoffes
im Rahmen von Projektarbeiten entsprechend der Prüfungsordnung.
- Jahresabschluss II (V/Ü, 2 SWS)
Behandelt werden die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung unter besonderer Berücksichtigung
bilanzpolitischer
Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte sind u.a.: Bewertung von
Grundstücken
und Gebäuden, Bilanzierung von Beteiligungen,
Bewertungsvereinfachungsverfahren
des Umlaufvermögens, Rechnungsabgrenzungsposten, steuerliche
Sonderposten
der Passivseite. Ebenso werden der Anhang und der Lagebericht
behandelt.
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (V/Ü, 2 SWS )
Im Mittelpunkt des ersten Teils dieser Lehrveranstaltung steht die
Einordnung der Besteuerung in die betrieblichen Prozesse und die daraus
resultierenden Interdependencen. Es wird gezeigt, wie die Besteuerung
die betriebliche
Zielerreichung determiniert. Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
Einführung
in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Beeinflussung
unternehmerischer
Entscheidungen durch die Besteuerung, Organisation steuerrelevanter
Entscheidungen,
Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Im zweiten Teil
werden
zentrale unternehmerische Entscheidungssituationen unter Einfluß
der
Besteuerung betrachtet. Neben den konstitutiven Entscheidungen
(Unternehmensgründung, Standortwahl, etc.) werden die laufenden
Entscheidungen (Investitionen,
Finanzierung, etc.) und die Entscheidungen bei Unternehmensaufgabe
(Verkauf,
Vererbung, etc.) behandelt. Ein weiterer, zentraler Schwerpunkt werden
Entscheidungen zur Steuerbilanzpolitik sein.
7. Semester (WS)
- Steuerrecht II (V/Ü, 2 SWS)
In diesem Semester wird zunächst die Körperschaftsteuer
(Steuerpflicht, Einkommensermittlung einschließlich verdeckter
Gewinnausschüttung, Organschaft, Anrechnungsverfahren) behandelt,
danach steht die Umsatzsteuer als zentrales Beispiel der
Verkehrssteuern auf dem Lehrplan. Weiterhin
wird ein Überblick über weitere wichtige Steuerarten
(Gewerbeertragsteuer, etc.) gegeben. Nach der Behandlung der
verschiedenen Steuerarten werden
ausgewählte Fallkonstellationen aus der Besteuerung besprochen und
analysiert,
dazu gehören insbesondere Fälle mit starken Implikationen aus
der
betrieblichen Steuerpolitk wie z.B. die Betriebsaufspaltung.
- Internationale Rechnungslegung und Besteuerung (V/Ü/C,
2 SWS)
Zunächst werden die - rechtlichen - Möglichkeiten einer
Gestaltung von Jahresabschlüssen nach internationalen Standards
betrachtet, insbesondere wird hier auf die durch das KapAEG
eröffneten Möglichkeiten eingegangen. Dann erfolgt eine
Analyse der IAS und der US-GAAP mit einer Darstellung
von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu den deutschen
Rechnungslegungsregeln. Die zukünftige Entwicklung und der
Einfluß auch auf kleinere
Unternehmen wird nachfolgend behandelt. Für die Besteuerung wird
sowohl
die zukünftige Gewinnermittlung als auch die unterschiedlichen
Interdependecen
der internationalen Besteuerung (einschließlich des EU-Rechts)
behandelt.
- Seminar zu Steuerlehre und Prüfungswesen (S, 2 SWS)
In diesem Seminar wird der erlernte Stoff durch Übungen und
Fallstudien vertieft und praxisbezogen erweitert. Weiterhin steht diese
Übung
insbesondere zur Präsentation von Referaten und Projektarbeiten
sowie
zu deren inhaltlicher Diskussion zur Verfügung.
8. Semester (SS)
- Diplomandenkolloquium (2 SWS, C)
Das Diplomandenkolloquium dient der gemeinsamen Erarbeitung von
Lösungswegen bei Problemen im Zusammenhang mit der Anfertigung von
Diplomarbeiten. Weiterhin werden methodische Unterstützungen
angeboten. Teilergebnisse werden gemeinsam diskutiert.
Prüfungen
In diesem Vertiefungsfach werden alle gem. Prüfungsordnung
vorgesehenen Prüfungen angeboten:
Pflichtprüfungen
Als Leistungsnachweis sind ausschließlich Referate
zugelassen.
In diesen Referaten soll der Student eine praxisnahe Fragestellung bzw.
Problembearbeitung, deren Beantwortung sich nicht unmittelbar aus
Lehrbüchern
ableiten / abschreiben läßt, beantworten. Das Thema ist so
zu
wählen, daß in angemessener Zeit ein spezifisches Problem
mit
wissenschaftlicher Genauigkeit bearbeitet werden kann. Das Thema soll
seinem
Grundgedanken entsprechend in Form eines Kurzgutachtens oder einer
pointierten
Rede bearbeitet werden.
Das Thema schlägt der Student vor, oder er wählt aus der
Liste der Referatideen
aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende
Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, bis zum Ende der
Vorlesungszeit des 6. Semesters eingeholt werden. Das Referat wird im
Seminar des 7. Semesters gehalten.
Referate die bis 15. Januar des 7. Semesters nicht gehalten wurden
gelten
als nicht bestanden, das Thema verfällt und für eine
Wiederholung
muß ein neues Thema vereinbart werden.
Bewertet werden sowohl die persönliche Präsentation des
Vortrags (ca. 30 Min., max..40 Min.) vor dem Auditorium als auch
die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen
Präsentation stützt
sich die Beurteilung auf
- die Rhetorik,
- die Überzeugungskraft des Vortrags,
- den Umfang der individuellen Behandlung des Themas (Vermeidung
der ausschließlichen Wiedergabe von Literaturstellen,
Präsentation von eigenen Sichtweisen, Ideen und Meinungen),
- die äußere Form der Darstellung,
- die Sicherheit in der Diskussion und
- selbstverständlich auf die fachlichen Inhalte.
Die schriftliche Fassung (ca. 35.000 Zeichen
<einschließlich Leerzeichen> je nach Thema, einzeilig
geschrieben) soll die persönliche Präsentation dokumentieren
und kann um zusätzliche Elemente (z.B. weitergehende Beispiele,
Beweise für formelmäßige Darstellungen) ergänzt
werden; bewertet wird hier in Anlehnung an die Kritierien einer
Diplomarbeit.
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der
beiden Einzelnoten, sofern in beiden Teilen mindestens ein
"ausreichend" erzielt wird; ist ein Teil mit "mangelhaft" benotet, so
ist auch die Gesamtbewertung "mangelhaft". Auf dem Leistungsschein wird
nur die Gesamtbewertung angegeben.
Die Schriftfassung ist am Tag des mündlichen Vortrags abzugeben
(eine Dateifassung <sowohl der Ausarbeitung als auch des
Vortrags> ist bis zum Tag des Vortrags entweder per Mail oder auf
Datenträger einzureichen, allein jedoch unzulässig); der
Schriftfassung ist eine Zusammenstellung <ggf. in gesondertem
Ordner> der benutzten Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen
etc. beizufügen (diese Materialien können bis zu drei Monaten
nach der Bekanntgabe der Note wieder abgeholt werden). Sollte es
notwendig sein, die Schriftfassung zu überarbeiten, so muss
dieses innerhalb von drei Monaten erfolgen; eine in
diesem Zeitraum nicht erneut eingereichte Arbeit wird
mit "5" benotet.
Die Diplomklausur (§ 6 Abs. 1 DPO) findet jeweils nach
Abschluß eines Zyklusses im Hauptprüfungszeitraum (§ 4
Abs. 1 S. 2 RPO-FHB) am Ende des 7. Semesters (Wintersemesters) statt.
Inhaltlich richtet sich diese Klausur wesentlich nach dem Stoffangebot
des abgeschlossenen Zyklusses. Eine weitere Möglichkeit zur
Ablegung der Diplomklausur besteht am
Ende des 8. Semesters (Sommersemester), dieser Termin ist gleichzeitig
Wiederholungstermin für die vorangegangene Klausur. Alle
späteren Klausuren richten sich inhaltlich nach dem jeweils dann
abgeschlossenen Zyklus.
Wahlpflichtleistungen
In diesem Vertiefungsfach besteht die Möglichkeit, an einem
Projekt gem. § 7 StO teilzunehmen. Anmeldungen haben dazu so
frühzeitig (idealerweise bis zum Ende des 5. Semesters) zu
erfolgen, daß das
Projekt fristgemäß im 6. Semester abgeschlossen werden kann;
letzter
Abgabetermin für das Projekt ist jeweils der 30. Juni.
Für die Anfertigung einer Diplomarbeit schlägt der Student
ein Thema unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. § 24
Abs. 1 S. 2 RPO-FHB vor, oder er sucht sich eines aus der Liste der Diplomarbeitsideen
aus.
Hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Anforderungen gelten die
allgemeingültigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten.
Diese findet man beispielsweise in einschlägigen Büchern zur
Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen:
Wissenschaftliches Arbieten, 12. Aufl. 2004, oder Brauner /
Vollmer: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten, 1. Aufl. 2004),
durch Beobachtung wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder
durch
Richtlinien,
die sich u.a. im Internet finden.
Ergänzend ist der Arbeit eine Zusammenfassung / Summery in
deutscher und englischer Sprache im Umfang von jeweils bis ca. einer
DIN A 4-Seite beizufügen. Auf dieser Seite sollen Zielsetzung und
Ergebnisse kurz
aber anschaulich dargestellt werden.
Die fertige Diplomarbeit ist in dreifacher Ausfertigung im
Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondern
einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten
Aufsätze, Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc.
sowie ein Datenträger mit der gesamten Diplomarbeit. Die
Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal
sechs Monaten nach Verteidigung der Diplomarbeit abgeholt werden.
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Last update 18.5.2006