Fachhochschule Brandenburg 
 

Vertiefungsfach

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen

Prof. Dr. Joachim Tanski

Inhaltsübersicht:

Einordnung des Vertiefungsfaches

Zielsetzung und Inhalt des Faches

Voraussetzungen für das Studium dieses Vertiefungsfaches

Lehrveranstaltungsplan

Prüfungen

Einordnung des Vertiefungsfaches

Aus allen angebotenen Vertiefungsfächern des Hauptstudiums gem. § 4 Abs. 4 der Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft im Fachbereich Wirtschaft muß der Student zwei Vertiefungsfächer im Umfang von jeweils 18 SWS auswählen. Das Vertiefungsfach "Unternehmensprüfung / Steuern" ist ein entsprechendes Angebot der Fachhochschule Brandenburg im Rahmen des Hauptstudiums. Außerdem ist dieses Vertiefungsfach im Ganzen oder in - sinnvoll zusammengestellten - Teilen für die Weiterbildung geeignet.

Zielsetzung und Inhalt des Faches

Bei jeder Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr kommt der Mensch als Unternehmer genauso wie als Privatperson mit der Steuer in Berührung. Die Steuer beeinflußt weitgehend unser Tun und Handeln, täglich müssen Entscheidungen getroffen werden, bei denen steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Jeder Betriebswirt soll daher mindestens ein Grundwissen über die Besteuerung besitzen. Mit diesem Vertiefungsfach wird dieses bereits im Grundstudium erworbene Grundwissen ausgebaut. Damit wird der zukünftige Betriebswirt darauf vorbereitet, sich in der Praxis auf dem Gebiet des Rechnungs- und Steuerwesens sicher zu bewegen, und in die Lage versetzt, auch komplexere Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu lösen.

Bei der curricularen Gestaltung dieses Vertiefungsfaches wird davon ausgegangen, daß der Student einen Beruf anstrebt, der (u.a.) einen starken steuerlichen Bezug hat. Dabei wird nicht nur an den späteren Beruf des Steuerberaters und ggf. Wirtschaftsprüfers gedacht, sondern ebenso werden die Anforderungen an eine Führungskraft in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Steuerabteilung oder Interne Revision berücksichtigt. Aus diesem Grund sollen in dieser Lehrveranstaltungen wesentlich auch die Grundlagen für die Vorbereitung zur Ablegung der Berufsexamina des Steuerberaters und des Certified Internal Auditor (CIA) in seiner deutschen Fassung gelegt werden.

Unter das Steuerrecht fällt das Recht der einzelnen Steuerarten, das externe Rechnungswesen (insbes. die Steuerbilanzen), , das Verfahrensrecht, das internationale Steuerrecht und das Steuerstrafrecht.

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre beschäftigt sich weitergehend mit den Entscheidungen im Unternehmen (Betriebswirtschaftliche Steuerpolitik) und den Einflüssen der Besteuerung auf die Unternehmen (Steuerwirkungsanalyse).

Auf dem Gebiet der Unternehmensprüfung wird den Studenten das notwendige Werkzeug in die Hand gegeben, selbständig den Jahresabschluß auf der Basis der sich ständig ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung zu prüfen. Dabei wird nicht nur das deutsche Handelsrecht gelehrt, auch die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (insbes. IAS, US-GAAP) sowie das Europarecht finden Beachtung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Interne Revision.

Voraussetzungen für das Studium dieses Vertiefungsfaches

Für das Studium des Vertiefungsfaches "Unternehmensprüfung / Steuern" bestehen keine formellen Voraussetzungen. Der Abschluß des Vordiploms ist zwar sinnvoll, jedoch nicht zwingend für den Beginn des Hauptstudiums. Allerdings ist die Anmeldung zur Diplomprüfung davon abhängig, daß u.a. auch die Leistungsnachweise des Vordiploms erbracht wurden.

Unabhängig von formellen Voraussetzungen sollte jedoch beachtet werden, daß ein Studium dieses Faches eine Reihe materieller Voraussetzungen hat, bzw. daß für dieses Fach bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten von besonderer Bedeutung sind. zunächst sind die fachlichen Voraussetzungen zu erwähnen. Auf den Fächern des Grundstudiums wird im Fach "Unternehmensprüfung / Steuern" mit unterschiedlicher Intensität aufgebaut. Besondere Bedeutung als Studienvoraussetzungen haben - neben der Allg. BWL - die Fächer

auf denen dieses Vertiefungsfach aufbaut.

Voraussetzung für die (fast) alle Unternehmen treffende Gewinnermittlung ist der handels- und steuerrechtliche Jahresabschluß. Die Grundlagen dafür werden im Grundstudium in der Vorlesung RW I vermittelt. Gute Prüfungsergebnisse in diesem Fach und ein leichter Umgang mit den Essentials der Buchführung und des Jahresabschlusses sind deshalb eine wesentliche Startvoraussetzung für dieses Vertiefungsfach.

Zum Verständnis des Steuerrecht sind gute Kenntnisse des Wirtschaftsrechts unerläßlich. So kann beispielsweise ein Fall aus dem Umwandlungsteuerrecht nicht adäquat bearbeitet werden, wenn Kenntnisse des Umwandlungsrechtes fehlen, wobei das Umwandlungsrecht selbst wiederum nicht ohne das Handelsrecht, insbesondere das Gesellschaftsrecht, zu verstehen ist. Die Rechtsausbildung richtet sich nach einer Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer und den Prüfungsgebieten des Wirtschaftsprüferexamens.

Da nur eine begrenzter Zeitrahmen zur Verfügung steht muß der Student fehlende Intensitäten auf dem Rechtsgebiet durch ein Eigenstudium ergänzen. Um dies auch zu erleichtern wird hier ein Modul "Juristische Methodenlehre" angeboten.

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Grundstudium vermittelt letztlich den Einstieg in die wichtigsten Steuerarten. Über diesen Einstieg werden auch u.a. auch Grundzusammenhänge vermittelt, welche im Hauptstudium einen schnelleren Einstieg in die komplexe Materie des Steuerrechts gewährleistet.

Neben die fachlichen Voraussetzungen treten ergänzend noch einige allgemeineVoraussetzungen. Hierzu kann insgesamt auf die vom Arbeitskreis "Steuern und Revision" aufgestellten Anforderungen verwiesen werden (vgl. Schöck: Allgemeine Anforderungen an die akademische Ausbildung der Wirtschaftswissenschaftler. In: WiSt 7/1983, S. 377 - 378).

Lehrveranstaltungsplan

Im Vertiefungsfach "Unternehmensprüfung / Steuern" werden die folgenden Pflichtvorlesungen angeboten:

5. Semester (WS)

Nach einer Einführung in das Allgemeine Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Abgabenordnung steht aus dem Besonderen Steuerrecht die Einkommensteuer (Steuerpflicht, Einkunftsarten, Gewinnermittlung, Mitunternehmerschaften, Verfahren der Steuererhebung) im Mittelpunkt dieser Lehrveranstaltung. In zwei Exkursen werden die steuerlichen Rechtsmittel (Einspruch, Klage und AdV) und die juristische Methodenlehre erläutert. Diese Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluß und der steuerlichen Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (Steuerbilanz). Gegenstand der Lehrveranstaltung sind: Buchführungspflicht, Gewinnermittlung in der Doppik, Bilanzierung und Bewertung, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Maßgeblichkeitsgrundsatz, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Zeitwert. Diese Lehrveranstaltung behandelt die Grundlagen des Betriebswirtschaftlichen Prüfungswesen. Nach einer Einführung werden die Zweige externe Prüfung (Wirtschaftsprüfung, Betriebsprüfung) und interne Prüfung mit ihren wesentlichen Merkmalen und Eigenheiten dargestellt. Die Prüfungstechnik (u.a. Stichprobenverfahren, Risikoanalyse) bildet den Abschluß dieser Lehrveranstaltung.

6. Semester (SS)

Dieses Seminar dient dem Vertiefen und Erweitern des erlernten Stoffes im Rahmen von Projektarbeiten entsprechend der Prüfungsordnung. Behandelt werden die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung unter besonderer Berücksichtigung bilanzpolitischer Wahlmöglichkeiten. Schwerpunkte sind u.a.: Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Bilanzierung von Beteiligungen, Bewertungsvereinfachungsverfahren des Umlaufvermögens, Rechnungsabgrenzungsposten, steuerliche Sonderposten der Passivseite. Ebenso werden der Anhang und der Lagebericht behandelt. Im Mittelpunkt des ersten Teils dieser Lehrveranstaltung steht die Einordnung der Besteuerung in die betrieblichen Prozesse und die daraus resultierenden Interdependencen. Es wird gezeigt, wie die Besteuerung die betriebliche Zielerreichung determiniert. Im Einzelnen werden u.a. behandelt: Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Beeinflussung unternehmerischer Entscheidungen durch die Besteuerung, Organisation steuerrelevanter Entscheidungen, Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Im zweiten Teil werden zentrale unternehmerische Entscheidungssituationen unter Einfluß der Besteuerung betrachtet. Neben den konstitutiven Entscheidungen (Unternehmensgründung, Standortwahl, etc.) werden die laufenden Entscheidungen (Investitionen, Finanzierung, etc.) und die Entscheidungen bei Unternehmensaufgabe (Verkauf, Vererbung, etc.) behandelt. Ein weiterer, zentraler Schwerpunkt werden Entscheidungen zur Steuerbilanzpolitik sein.

7. Semester (WS)

In diesem Semester wird zunächst die Körperschaftsteuer (Steuerpflicht, Einkommensermittlung einschließlich verdeckter Gewinnausschüttung, Organschaft, Anrechnungsverfahren) behandelt, danach steht die Umsatzsteuer als zentrales Beispiel der Verkehrssteuern auf dem Lehrplan. Weiterhin wird ein Überblick über weitere wichtige Steuerarten (Gewerbeertragsteuer, etc.) gegeben. Nach der Behandlung der verschiedenen Steuerarten werden ausgewählte Fallkonstellationen aus der Besteuerung besprochen und analysiert, dazu gehören insbesondere Fälle mit starken Implikationen aus der betrieblichen Steuerpolitk wie z.B. die Betriebsaufspaltung. Zunächst werden die - rechtlichen - Möglichkeiten einer Gestaltung von Jahresabschlüssen nach internationalen Standards betrachtet, insbesondere wird hier auf die durch das KapAEG eröffneten Möglichkeiten eingegangen. Dann erfolgt eine Analyse der IAS und der US-GAAP mit einer Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu den deutschen Rechnungslegungsregeln. Die zukünftige Entwicklung und der Einfluß auch auf kleinere Unternehmen wird nachfolgend behandelt. Für die Besteuerung wird sowohl die zukünftige Gewinnermittlung als auch die unterschiedlichen Interdependecen der internationalen Besteuerung (einschließlich des EU-Rechts) behandelt. In diesem Seminar wird der erlernte Stoff durch Übungen und Fallstudien vertieft und praxisbezogen erweitert. Weiterhin steht diese Übung insbesondere zur Präsentation von Referaten und Projektarbeiten sowie zu deren inhaltlicher Diskussion zur Verfügung.

8. Semester (SS)

Das Diplomandenkolloquium dient der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungswegen bei Problemen im Zusammenhang mit der Anfertigung von Diplomarbeiten. Weiterhin werden methodische Unterstützungen angeboten. Teilergebnisse werden gemeinsam diskutiert.

Prüfungen

In diesem Vertiefungsfach werden alle gem. Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen angeboten:

Pflichtprüfungen

Als Leistungsnachweis sind ausschließlich Referate zugelassen. In diesen Referaten soll der Student eine praxisnahe Fragestellung bzw. Problembearbeitung, deren Beantwortung sich nicht unmittelbar aus Lehrbüchern ableiten / abschreiben läßt, beantworten. Das Thema ist so zu wählen, daß in angemessener Zeit ein spezifisches Problem mit wissenschaftlicher Genauigkeit bearbeitet werden kann. Das Thema soll seinem Grundgedanken entsprechend in Form eines Kurzgutachtens oder einer pointierten Rede bearbeitet werden.

Das Thema schlägt der Student vor, oder er wählt aus der Liste der Referatideen aus. Die Genehmigung des Themas sollte, um eine ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung zu haben, bis zum Ende der Vorlesungszeit des 6. Semesters eingeholt werden. Das Referat wird im Seminar des 7. Semesters gehalten. Referate die bis 15. Januar des 7. Semesters nicht gehalten wurden gelten als nicht bestanden, das Thema verfällt und für eine Wiederholung muß ein neues Thema vereinbart werden.

Bewertet werden sowohl die persönliche Präsentation des Vortrags  (ca. 30 Min., max..40 Min.) vor dem Auditorium als auch die schriftliche Fassung. Bei der persönlichen Präsentation stützt sich die Beurteilung auf

Die schriftliche Fassung (ca. 35.000 Zeichen <einschließlich Leerzeichen> je nach Thema, einzeilig geschrieben) soll die persönliche Präsentation dokumentieren und kann um zusätzliche Elemente (z.B. weitergehende Beispiele, Beweise für formelmäßige Darstellungen) ergänzt werden; bewertet wird hier in Anlehnung an die Kritierien einer Diplomarbeit.
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der beiden Einzelnoten, sofern in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend" erzielt wird; ist ein Teil mit "mangelhaft" benotet, so ist auch die Gesamtbewertung "mangelhaft". Auf dem Leistungsschein wird nur die Gesamtbewertung angegeben.
Die Schriftfassung ist am Tag des mündlichen Vortrags abzugeben (eine Dateifassung <sowohl der Ausarbeitung als auch des Vortrags> ist bis zum Tag des Vortrags entweder per Mail oder auf Datenträger einzureichen, allein jedoch unzulässig); der Schriftfassung ist eine Zusammenstellung <ggf. in gesondertem Ordner> der benutzten Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen etc. beizufügen (diese Materialien können bis zu drei Monaten nach der Bekanntgabe der Note wieder abgeholt werden).  Sollte es notwendig sein, die  Schriftfassung zu überarbeiten, so muss dieses innerhalb von drei Monaten erfolgen;  eine  in diesem  Zeitraum nicht erneut  eingereichte  Arbeit wird mit  "5" benotet.
  Die Diplomklausur (§ 6 Abs. 1 DPO) findet jeweils nach Abschluß eines Zyklusses im Hauptprüfungszeitraum (§ 4 Abs. 1 S. 2 RPO-FHB) am Ende des 7. Semesters (Wintersemesters) statt. Inhaltlich richtet sich diese Klausur wesentlich nach dem Stoffangebot des abgeschlossenen Zyklusses. Eine weitere Möglichkeit zur Ablegung der Diplomklausur besteht am Ende des 8. Semesters (Sommersemester), dieser Termin ist gleichzeitig Wiederholungstermin für die vorangegangene Klausur. Alle späteren Klausuren richten sich inhaltlich nach dem jeweils dann abgeschlossenen Zyklus.

Wahlpflichtleistungen

In diesem Vertiefungsfach besteht die Möglichkeit, an einem Projekt gem. § 7 StO teilzunehmen. Anmeldungen haben dazu so frühzeitig (idealerweise bis zum Ende des 5. Semesters) zu erfolgen, daß das Projekt fristgemäß im 6. Semester abgeschlossen werden kann; letzter Abgabetermin für das Projekt ist jeweils der 30. Juni. Für die Anfertigung einer Diplomarbeit schlägt der Student ein Thema unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. § 24 Abs. 1 S. 2 RPO-FHB vor, oder er sucht sich eines aus der Liste der Diplomarbeitsideen aus.

Hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Anforderungen gelten die allgemeingültigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten. Diese findet man beispielsweise in einschlägigen Büchern zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Theisen: Wissenschaftliches Arbieten, 12. Aufl. 2004, oder Brauner / Vollmer: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten, 1. Aufl. 2004), durch Beobachtung wissenschaftlicher Aufsätze und Bücher oder durch Richtlinien, die sich u.a. im Internet finden.

Ergänzend ist der Arbeit eine Zusammenfassung / Summery in deutscher und englischer Sprache im Umfang von jeweils bis ca. einer DIN A 4-Seite beizufügen. Auf dieser Seite sollen Zielsetzung und Ergebnisse kurz aber anschaulich dargestellt werden. 

Die fertige Diplomarbeit ist in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt abzugeben. Beizufügen (oder gesondern einzureichen) ist eine Zusammenstellung (Kopien) der benutzten Aufsätze, Beiträge usw. aus Zeitschriften, Zeitungen etc. sowie ein Datenträger mit der gesamten Diplomarbeit. Die Zusammenstellung der Kopien kann in einem Zeitraum von bis zu maximal sechs Monaten nach Verteidigung der Diplomarbeit abgeholt werden.


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Last update 18.5.2006