Fachhochschule Brandenburg, Fachgebiet Steuerlehre und Rechnungswesen

Vertiefungsfach

Unternehmensprüfung / Steuern

Prof. Dr. Joachim Tanski


Wirtschaftsrecht im Vertiefungsfach "Unternehmensprüfung / Steuern"

Das Steuerrecht ist systematischer Teil des deutschen (und zunehmend auch des internationalen) Rechtsystems. Besonders enge Beziehungen und Interdependenzen bestehen zwischen dem Steuerrecht einerseits und dem Wirtschafts(privat)recht andererseits. Dies betrifft sowohl das methodische Rüstzeug als vor allem die tatsächlichen Wechselwirkungen bei der rechtlichen Beurteilung von Geschäftsvorfällen und unternehmerischen Handlungen.

Einen guten Anhaltspunkt für den Umfang des benötigten wirtschaftsrechtlichen Wissens für eine steuerrechtliche Ausbildung bieten die Anforderungen zu den Berufsexamina zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Für die Steuerberaterprüfung bilden die "Grundzüge des Bürgerlichen Rechts und des Wirtschaftsrechts" sowie das Berufsrecht die Prüfungsgebiete für die Steuerberaterprüfung (§ 37a III StBerG).

Die Rechtausbildung soll sich für die Steuerberaterprüfung nach einer Empfehlung der Bundessteuerberaterkammer aus dem Jahr 1985 auf die folgenden Gebiete erstrecken:

- Bürgerliches Recht,

- Handelsrecht,

- Wechsel- und Scheckrecht,

- Gesellschaftsrecht,

- Zwangsvollstreckungsrecht sowie

- Konkurs- und Vergleichsrecht (Insolvenzrecht).

Für die Prüfung zum Wirtschaftsprüferexamen sieht § 5 PrüfOWP die folgenden - weitgehend vergleichbaren - Prüfungsgebiete vor:

C. Wirtschaftsrecht

1. Grundzüge des Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Schuldverhältnisse und des Sachenrechts;

2. Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personenhandelsgesellschaften;

3. Recht der Kapitalgesellschaften und der Unternehmensverbindungen;

4. Genossenschaftsrecht;

5. Grundzüge des Wechsel- und Scheckrechts;

6. Grundzüge des Wettbewerbsrechts;

7. Konkurs- und Vergleichsrecht;

8. Grundzüge des Zivilprozeßrechts einschließlich des Rechts der Zwangsvollstreckung;

9. Recht der treuhänderischen Tätigkeit;

10. Grundzüge des Arbeitsrechts, des Privatversicherungsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Rechts der Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen;

11. Recht der Eigenbetriebe;

12. Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer.

Die meisten dieser Gebiete werden deshalb in ihren Grundzügen auch für das Studium dieses Vertiefungsfaches benötigt. Eine intensive Beschäftigung (auch außerhalb der Steuerrechtsvorlesungen) mit diesen Rechtsgebieten fördert deshalb das Verständnis der steuerrechtlicher Fragestellungen und sollte bereits im Grundstudium aufgenommen werden.

Literaturhinweis: Schneeloch / Hinz: Das Anforderungsprofil des Steuerberaters und seine Berücksichtigung in der universitären Lehre. In: DStR 50/96, S. 1985.


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